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COVID-19 und Krankenversicherung

Zahlt die Krankenversicherung bei COVID-19, ja, nein, vielleicht…

 

Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt die Menschheit rund um den Globus ein Thema:

Das Corona-Virus.

So wenig, wie wir zuvor über diese Virenarten wussten, so viele selbsternannte Experten gibt es nun zu allen möglichen Fachfragen rund um den SARS-Cov-2 Virus, der die Krankheit COVID-19 verursacht.

Ob sich eine private Krankenversicherung als Vorsorge vor Epidemien und Viren überhaupt lohnt, wird in diesem Artikel geklärt.

 

Experten über Experten.

In allen möglichen spezialisierten Bereichen rund um Medizin, Forschung, Genetik, Sozialwissenschaften, Psychotherapie, Menschenrechte und 100 andere Dinge gibt es unzählige tatsächliche Experten, die sich berufsmäßig den Kopf über ihr Fachgebiet zerbrechen, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Menschheit so gering wie möglich zu halten.

Daneben gibt es viele Hobby-Experten, die zu allen möglichen Fragen plausible Antworten liefern, die jedoch bei genauerer Betrachtung eher Richtung Fake-News tendieren…

 

So auch in der Versicherungsbranche.

COVID-19 betrifft nahezu alle Lebensbereiche, die ein gewöhnlicher Mensch durchlebt, von der Geburt bis zum Tode, von Großfamilien bis zum Single, Männlein, Weiblein und alle dazwischen. Egal ob der eigene Beruf betroffen ist oder man jemand aufsuchen muss, dessen Berufsgruppe gefährdet ist. Für ältere Menschen und jene mit Vorerkrankungen soll ein höheres Risiko bestehen bei Infektionen einen schwereren Verlauf durchleiden zu müssen. Betagte Menschen sollen diese Strapazen seltener überstehen als jüngere.

Und gerade weil so viele Lebensbereiche betroffen sind, sind Überscheidungen mit Versicherungsthemen häufiger, als vielleicht bei anderen Expertenthemen. Konkret gibt es viele Fragen zur privaten Krankenversicherung.

 

Z. B., zahlt die private Krankenversicherung bei COVID-19? Ja, nein, vielleicht…

Leider ist die schwammige Antwort für diese Frage die ehrlich richtige Antwort. Nicht nur, weil sich die Gesetzeslage täglich ändern kann, sondern auch weil es nicht „die“ COVID-19-Erkrankung gibt, die bei allen gleich verläuft.

 

Beginnen wir mit dem „Nein“.

Wann muss die private Zusatzversicherung nicht bezahlen?

  • Wenn bloß der Verdacht besteht, dass Sie sich infiziert hätten. Vom Besuch eines Facharztes (Privatarzt, wie z.B. Lungenarzt) wird behördlich dringend abgeraten. Stattdessen müssen Sie unbedingt die Corona-Hotline 1450 anrufen und Ihre Symptome beschreiben.

 

  • Wenn Sie infiziert sind (durch Test nachgewiesen) und keine Symptome haben. In diesem Fall müssen Sie keinen Arzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus gehen, sondern in der mind. 14-tägigen Heim-Quarantäne verweilen.

 

  • Wenn Sie Symptome haben, müssen Sie ebenfalls 1450 anrufen und abklären, ob Sie getestet werden. Je nach dem kann eine Heim-Quarantäne verordnet werden, mit oder ohne Test. Die Entscheidung über den Test obliegt 1450. Wenn der Test gemacht wurde, erhalten Sie Ihr Ergebnis danach schriftlich übermittelt.

 

  • Wenn Sie positiv getestet wurden, müssen Sie in Heim-Quarantäne bleiben und stehen anschließend täglich mit der Behörde in Verbindung.

 

Wann gibt es dann Leistungen aus der Krankenversicherung bei Corona?

  • Wenn Sie positiv getestet wurden und schwere Symptome haben, die eine Hospitalisierung erfordern. Das heißt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass Sie in ein Krankenhaus gehen müssen.

 

ACHTUNG: Diese Aussage betrifft aber noch das oben erwähnte „Vielleicht“.

Denn, es gibt keine Informationen über eine privat geführte Klinik oder ein allgemeines Krankenhaus, dass eine speziell eingerichtete Sonderklasse ausschließlich für COVID-19 Patienten anbieten würde.

 

Was bedeutet das?

 COVID-19 Behandlungen finden in der Regel in speziell ausgerüsteten Abteilungen der allgemeinen Krankenhäuser statt, weil hier die meiste Ausrüstung und Personal zur Verfügung stehen. Diese Not-Einrichtungen sind keine Sonderklasse-Abteilungen.

Als Patient muss man sich also diesen Umständen fügen und liegt sozusagen auf der allgemeinen Klasse, wobei bei hoch-infektiösen Patienten meist eine Art Einzelzimmer notwendig sein wird.

 

Die Besuchszeiten sind allerdings eingeschränkt, bzw. gibt es keine Möglichkeit für Besuche bei Corona-Patienten.

 

Wo ist denn nun das „Ja“, wann zahlt die Krankenversicherung COVID-19 Patienten etwas?

  1. Wenn es offiziell anerkannte Behandlungen und Unterbringungen in einer Privatklinik gibt.
  2. Wenn man auf der allgemeinen Klasse behandelt wurde und einen Ersatztagegeld-Tarif vereinbart hat. D.h. die Kosten von der Sonderklasse im Verhältnis zu den Tagen auf der allgemeinen Klasse erstattet.
  3. Wenn man nach einer COVID-19-Erkrankung weiterhin Ärzte aufgrund der überstandenen COVID-19-Erkrankung aufsuchen muss für weitere Behandlungen oder Kontrollen.

 

Nun noch die wirklich entscheidende Frage,

soll ich überhaupt eine private Krankenversicherung, bzw. Zusatzversicherung abschließen?

Oh ja, ja, ja!

Die Krankenversicherung schützt ja nicht vor der Infektion mit einem Corona-Virus selbst, dafür aber vor hohen Kosten durch viele, viele andere Krankheiten und Infektionen. Außerdem ist die Behandlung bei Privatärzten und auf Sonderklasse ein großer Vorteil, denn man sich mit kleinen Prämien erschwinglich machen kann. Vor allem wenn man noch jung ist, sind die Prämien sehr günstig.

 

Welche Vorteile hat noch mit einer Krankenzusatzversicherung?

  • Freie Arztwahl/Privatarzt
  • Vorsorge Schwangerschaft
  • Geplanter Kaiserschnitt (Sectio)
  • Zwei- od. Einbett-Zimmer möglich
  • bessere Unterbringung als im öffentlichen Krankenhaus
  • Privatklinik und Wahlarzt
  • Zusatzleistungen bei Zahnbehandlung
  • Offene Besuchszeiten
  • Physiotherapie
  • Akupunktur
  • Massagen,
  • Heilbehelfe, wie Brillen, Hörgeräte, usw…
  • Österreich-Tarife, bzw. Bundesländer-Tarife
  • Gruppen-Tarife für Firmen und Berufsgruppen
  • Direktverrechnung Versicherung/Krankenhaus

 

Wie bekomm ich all diese Vorteile?

 

Patient fällt von OP-Tisch – Tot!

Patient fällt bei einer Operation vom Behandlungstisch und verstirbt später.

Was sich anhört wie ein besonders schlechter Film, wurde leider für die Hinterbliebenen eines Patienten in einem Grazer Krankenhaus zur bitteren Realität.

Ein Patient, der sich in einem öffentlichen Krankenhaus in der Steiermark einer geplanten Herzoperation unterziehen wollte, ist nun ca. 14 Tage nach der Operation verstorben. Die Operation war notwendig, da sich der Patient in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand befand.

Was war passiert?

Während der laufenden OP scheint sich ein technischer Fehler bei dem High-Tech Operations-Tisch aufgetreten sein, der das Abrutschen des Patienten verursacht hatte.
Bei Operationen werden Patienten vom gewöhnlichen Krankenbett auf spezielle OP-Auflagen umgebettet. Diese Auflagen werden anschließend direkt auf dem Tischfuß des OP-Tisches platziert und fixiert. Nach der OP kommt der Patient wieder von der Auflage in sein Krankenbett.

Beim Fixieren der Auflage soll ein Defekt oder Versagen eingetreten sein, was den Sturz schließlich verursacht hatte. Ob es sich dabei um menschliches Versagen, einen unwahrscheinlichen Materialfehler oder gar um ein IT-Problem handelt ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Der Sprecher der Staatsanwalt sagte, dass er mit der Krankenanstalt in Kontakt stehe. Auch eine Obduktion des Patienten wurde angeordnet.

Todesursache unklar

Laut Sprecher der Krankenanstalt wurde der Patient beim Sturz vom Operations-Tisch nicht verletzt. Auch soll der Patient bereits vor der Behandlung in einem schlechten Gesundheitszustand gewesen sein. Obwohl das Abrutschen vom OP-Tisch als Todesursache wahrscheinlich auszuschließen ist, wurde die Staatsanwaltschaft einbezogen, um die genau Ursache zu klären.

Über den genauen Hergang des Abrutschens bzw. des Sturzes gab es in der Öffentlichkeit bisher keine genauen Mitteilungen oder Angaben. Sicher ist nur, dass neben den Angehörigen auch die Beteiligten Mitarbeiter des Krankenhauses schwer geschockt über diesen Vorfall sind.
Alle anderen OP-Säle mit Tischen der gleichen Bauart mussten vorübergehend gesperrt und überprüft werden. Mit dem Operations-Team wurden und werden noch viele Gespräche geführt, um noch mehr Details zum Hergang zu erfahren und um schließlich die Todesursache klären zu können.

Bessere Versorgung für Privatpatienten

Solche Ausnahmefälle lassen einen immer wieder über das aktuelle Gesundheitssystem in Österreich nachdenken und spekulieren, ob es in dieser Form noch lange aufrecht zu erhalten bleibt. Viele Experten warnen, dass sich Österreich eine gute Versorgung auf Dauer nicht mehr leisten kann. Die Regierung spart an vielen Stellen, um das System noch eine Zeit lang am Leben zu halten. Dabei wird der Rotstift oft zum Nachteil der Bürger angesetzt, weil sich so am Einfachsten sparen lässt.

Weniger Untersuchungen, nur mehr ein Facharzt-Besuch pro Quartal, einfache Behandlungen mit günstigeren Materialien und überhaupt weniger gesundheitsfördernde Maßnahmen als bisher werden demnächst die Folge sein.

Privatpatienten erhalten wesentlich mehr

Es wird mittlerweile offen ausgesprochen, dass es in Österreich medizinisch gesehen eine 2-Klassen-Gesellschaft gibt. Jene, die im öffentlichen System der Sozialversicherungsträger versichert sind und jene, die zusätzlich eine private Krankenversicherung angeschlossen haben.
Sogenannte Privatpatienten genießen ohne Zweifel bessere Versorgung in jeder Hinsicht. Sie können Privatkliniken und Ärzte frei wählen, besondere Behandlungen und Untersuchungen in Anspruch nehmen und erhalten spezielle Heilbehelfe zusätzlich.
Im Spital gibt es dann keine eingeschränkten Besuchszeiten mehr und die Versicherung rechnet immer direkt mit dem Spital ab. Einen besonderen Vorteil gibt es für schwangere Frauen, die einen geplanten Kaiserschnitt (Sectio) vornehmen lassen wollen. Manche Versicherer nehmen sogar Frauen in Deckung, die schon schwanger sind und zwar ohne Wartezeit.

Individuelle Leistungen und Kosten

Es gibt sieben verschiedene Anbieter, mit verschiedensten Tarifen und Selbstbehalten. Es empfiehlt sich, die optimale Gesundheitsvorsorge vom Experten berechnen zu lassen.
Der Spezialist findet das beste Angebot für jeden Versicherungstyp und gewährleistet so die beste private Krankenvorsorge.

Angebot ausrechnen lassen

Um die günstigste Prämie zu finden benötigt der Experte Ihr Alter, die Postleitzahl, Ihren aktuellen Versicherungsträger (GKK, SVA, BVA, usw.), sowie Kontaktdaten, um Ihnen das Angebot zusenden zu können. Die persönliche Beratung wird Sie positiv überraschen.

(Original Bericht: https://steiermark.orf.at/news/stories/2923928/)

6 Euro Rezeptgebühr

Eine Steigerung von 11,1 Prozent seit 2014.

2017 – 5,85 Euro,

2015 – 5,55 Euro,

2014 – 5,40 Euro.

 

Ab 2018 gelten erhöhte Beiträge.

Ab 2018 erhöht sich die Rezeptgebühr abermals, diesmal auf EUR 6,00.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen bei der Rezeptgebühr:

Für eine Rezeptgebühr-Befreiung kommen Personen in Frage, deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 € für Alleinstehende bzw. 1.363,52 € für Ehepaare nicht übersteigen. Ebenso Personen die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 1.045,83 € für Alleinstehende bzw. 1.568,05 € für Ehepaare nicht übersteigen. Für jedes Kind erhöhen sich die Beträge um 140,32 €.

Die Höchstbeitragsgrundlage liegt monatlich bei 5.130 Euro bzw. täglich bei 171 Euro. Für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 10.260 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 438,05 Euro pro Monat.

35 Cent mehr für die e-card

Das Service-Entgeld für die e-card wird im November 2018 für das Jahr 2019 fällig und beträgt 11,70 Euro. Die NÖ Gebietskrankenkasse informiert über die neuen Beträge, die ab 1. Jänner 2018 in der Krankenversicherung gelten. Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse.

(21. Dezember 2017, Quelle: http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Rezeptgebuehr-steigt-2018–auf-6-Euro-an-59469753)

Erneute Steigerung bei Krankenversicherung

Die Finanzmarktaufsicht senkt ab 2018 den Rechnungszinssatz wodurch die Prämien um zehn Prozent steigen.

Wer über eine private Krankenversicherung nachdenkt, sollte sie vor dem 1. Jänner 2018 abschließen um die Erhöhung zu umgehen. Der Rechnungszinssatz wir von 1,75 auf ein Prozent gesenkt. Zuletzt wurde 2016 auf 1,75 Prozent gesenkt.

 

Private Krankenversicherungen sind beliebt.

In Niederösterreich sind es 113.000 Personen, die bei der Wiener Städtischen Versicherung eine solche Vorsorge abgeschlossen haben. Bereits abgeschlossene Krankenversicherungen sind von dieser Erhöhung nicht betroffen.

 

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung meint etwa die sogenannte Sonderklasse-Versicherung, bei der etwa der Patient den behandelnden Arzt frei wählen kann oder einen sogenannten Ambulanz-Tarif der den Patienten viele Behandlungen ermöglicht, wie etwa Massagen, Akupunktur, Lymphdrainage, Physio uvm.

 

Rechnungszinssatz

Da das Risiko zu erkranken im Alter bedeutend höher ist als in jungen Jahren, hat ein Versicherer für jeden einzelnen Vertrag eine sogenannte „Altersrückstellung“ zu bilden, um dieses Risiko auszugleichen.

Diese Rückstellung ist zu veranlagen und der Rechnungszins spiegelt den hypothetisch vorweggenommenen Anlageertrag wider.

(Quelle: FMA).

 

(12. Dezember 2017, Quelle: http://www.noen.at/niederoesterreich/wirtschaft/krankenversicherung-praemien-steigen-erneut/70.625.146#)

Krankenprämie sollen höher als Einkommen steigen

Laut Finanzmarktaufsicht benötigen Kranken-Prämien einen größeren Zuwachs als Einkommen

 

Solvency II wurde laut FMA von den Versicherern gut eingeführt, trotz des Niedrigzins. Höhere Prämien zu beginn, sollen die Notwendigkeit einer Steigerung ausgleichen.

Eine Solvabilitätsquote von durchschnittlich 237 Prozent hält die österreichischen Anbieter in einer festen Position. Der 2017er Bericht der FMA zeigt das Verhältnis zwischen Solvabilitätsquote und Solvenzkapitalanforderung, welche maximal 0,5 Prozent Eigenmittel vorgibt oder einen Zahlungsausfall in 200 Jahren.

 

Veränderungen sind unwesentlich

Bereits nach einem halben Jahr wurde mit 131 Milliarden Euro gewirtschaftet.

Eine Veränderung ist seit Solvency II kaum sichtbar, berichtet die FMA mit dem eher Konservativen Portfolio.

Sieht man von der Umschichtung der Veranlagungen ab, ist kaum eine höhere Verzinsung erkennbar. Die Liquidität einiger Anlagen nimmt ab.

 

Der Niedrigzins lässt private Krankenversicherungen leiden

Das Absenken der Veranlagungserträge schafft es nicht mehr den Fortschritt in der Medizin abzudecken, geschweige denn, die steigende Lebenserwartung.

So lässt der Niedrigzins nicht nur die Krankenversicherung leiden, sondern auch die Lebensversicherung.

Die Deckungsrückstellung betrug ende 2016 laut FMA 2,84 Prozent, welche sich nur durch ein hohes Risiko erarbeiten lies. Eine Prämienerhöhung sei sogar ungenügend.

 

Neue Prämien über dem Einkommen notwendig

Die Finanzmarktaufsicht sieht Prämienerhöhungen weit über der Einkommensentwicklung als notwendig. Einige Tarife liegen bereits hoch. Aufklärungsbedarf wird benötigt. Laut Kunden werden mehr Informationen gefordert um einen Überblick bzgl. Prämien und Leistungen zu haben. Prämienanpassungen sind oft kein Bestandteil der Beratung und die Unwissenheit verärgert die Kunden.

 

Die FMA ist für eine Veränderung der Prämienaufstellung

Höhere Prämien in den Anfangsjahren soll eine spätere extreme Erhöhung verhindern, kann jedoch abschreckend sein, da für denn Abschluss die Startprämie sehr relevant ist.

 

Solvency II wird kritisiert

Der mehr Aufwand bringt auch mehr Kosten mit sich, was wiederum am Versicherungsnehmer hängen bleibt. Der Markt wird mit neuen Produkten versehen die mit immer höheren Prämien unleistbar werden.

 

(20. November 2017, Quelle: https://www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/fma-kranken-praemien-muessen-staerker-steigen-als-einkommen-18045.php)

Gesetzliche Krankenversicherung hinkt hinterher

Private Krankenversicherer fordern neues Gesetz zur Vermeidung von sprunghaften Beitragsanhebungen

Wer schon längere Zeit bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, kennt das Problem: Die Beitragszahlungen unterliegen einer oft starken Schwankung und es kommt zu sprunghaften Beitragsanhebungen. Dadurch entsteht bei vielen der Eindruck, private Krankenversicherungen seien grundsätzlich teurer als gesetzliche.

 

Ist eine Private Krankenversicherung (PKV) teurer als eine gesetzliche (GKV)?

Eine Deutsche Analyse:
Das IGES Institut, ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, führte im Auftrag der Debeka eine Studie durch, die verblüffenderweise das genaue Gegenteil bewies: Der Versicherungsschutz einer Privaten Krankenversicherungen ist meistens auf die gesamte Lebensdauer des Versicherten ausgelegt. Aufgrund des langfristigen Schutzes und der sich ändernden Umstände muss die Prämie stets neu kalkuliert und angepasst werden. Daher mögen einzelne Beitragserhöhungen zwar drastisch erscheinen, langfristig betrachtet kommen die neun Millionen Privatversicherten dennoch günstiger weg als die 70 Millionen gesetzlich Versicherten der GKV.

 

Doch woher kommen die Beitragserhöhungen überhaupt?

Der Grund für die plötzlichen Anhebungen ist ein Gesetz: Private Krankenversicherer können ihre Beiträge nur nach sogenannten auslösenden Faktoren anheben. Wenn sich herausstellt, dass die Leistungen in einem bestimmten Tarif um mindestens 10 Prozent höher liegen als anfangs berechnet, kann der zu zahlende Beitrag angepasst werden.

So kann es über einen längeren Zeitraum zu keiner Anhebung oder gar einer Absenkung kommen. Dann jedoch steigt der Beitrag plötzlich an, da auch die Veränderungen der Vorjahre mit einkalkuliert werden müssen.

 

Wieviel kostet eine Private Krankenversicherung bei der Debeka?

Die Daten für die umfangreiche IGES-Untersuchung wurden von der Debeka zur Verfügung gestellt. Die Beitragszahlungen von über 660.000 Beamten, die Beihilfe vom Staat bekamen und daher niedrigere Beiträge zahlen, und 560.000 Nichtbeihilfeversicherten wurden zur Auswertung herangezogen. Beobachtet wurde ein Zeitraum von 20 Jahren. Für die vom Staat Versicherten lag die Steigung im Schnitt pro Jahr von 1995 bis 2015 bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz starker Anhebungen Anfang dieses Jahres bei 2,6 Prozent.

Der Studie zufolge lagen die monatlichen Beiträge von Nicht-Beamten in der PKV 2015 bei durchschnittlich 473 Euro für Frauen und 413 Euro für Männer. In der GKV lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz der GKV lag bei 639 Euro.

 

Wer ist betroffen von sprunghaften Beitragserhöhungen?

Abhängige Beschäftigte, Selbstständige und Status-Wechsler sind am stärksten von überdurchschnittlichen oder sprunghaften Beitragserhöhungen betroffen. Die Untersuchung kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass Ältere keinesfalls höhere Beiträge zahlen.

„Damit entpuppen sich die immer wiederkehrende Behauptungungen von PKV-Gegnern, die private Krankenversicherung sei im Alter unbezahlbar, als Fake“, so Debeka Vorstand Roland Weber.

Der Grund für die allgemeine Annahme, Ältere zahlen höhere Versicherungsbeiträge als Jüngere ist folgender: Die Beiträge in der PKV werden für die gesamte Lebenserwartung eines Menschen kalkuliert, denn jeder Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung garantiert einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. Die GKV ist dagegen oft „Kostendämpfungsgesetzen“ unterworfen, nach denen die Leistungen gekürzt werden. Die PKV legt große Teile der Beitragszahlungen als Alterungsrückstellungen zinsbringend auf dem Kapitalmarkt an.

 

(Autor: Simon Rösgen)

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Studie deckt auf: Nur jeder zweite Patient mit Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

 

Haben Sie sich je gefragt, sollten Sie aufgrund einer medizinischen Notlage eingeschränkt sein, wer die Entscheidungen für Sie trifft?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit automatisch der Ehepartner oder nächste Angehörige entscheidet. Dies ist mitnichten so. Eine aktuelle Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, für die 998 Patienten auf elf Intensivstationen befragt wurden, macht den Aufklärungsbedarf deutlich.

 

Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen?

Da in Deutschland und Österreich das Selbstbestimmungsrecht gilt, gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer im Notfall die Entscheidungen trifft.

Wenn keine entsprechenden Dokumente vorliegen wird nicht selten vom Gericht eine völlig fremde Person als Gutachter und Vormund eingesetzt, die über den mutmaßlichen Willen des Patienten spekuliert und unter Umständen auch über dessen Finanzen entscheidet.

Eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht, laut der Studie nur bei jedem zweiten Patienten vorhanden, schafft Abhilfe und sorgt dafür Komplikationen zu vermeiden und klare Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Mit einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden durchgeführt oder unterlassen werden sollen wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung wird dagegen nicht geregelt, welche Personen die Entscheidungen an seiner Stelle treffen dürfen.

Bei einer Vorsorgevollmacht wird ein Vormund ausgewählt, der die Entscheidungen trifft und den Patienten in bestimmten Angelegenheiten vertritt, auch in finanziellen oder behördlichen.

Es empfiehlt sich also, sich früh genug Gedanken zu machen um im Falle des Falles abgesichert zu sein.

 

Woher bekomme ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten und sprechen sie die Dokumente zusammen mit ihm durch. Wichtig ist, dass Maßnahmen konkret benannt werden, das heißt zB bei welcher Erkrankung genau welche Behandlung erfolgen soll. Zudem muss das Dokument deutlich lesbar und von dem Betroffenen unterschrieben sein.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist zudem eine notarielle Beglaubigung nötig, wenn auch Immobiliengeschäfte getätigt werden!

Bewahren Sie die Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort auf und lassen Sie auch die Menschen in Ihrem Umfeld wissen wo die Dokumente im Notfall zu finden sind! So können Sie dafür sorgen dass unangenehme Situationen, die im Extremfall auch über Leben und Tod entscheiden, vermieden werden.

 

Nicht zuletzt bleibt zu hoffen, dass die Gesundheitspolitik in Zukunft die Aufklärung über die Rechte und Möglichkeiten bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stärker in den Fokus rückt, auch Hausärzte sollten entsprechend informiert werden.

 

 

(Simon Rösgen 23.08.2017, Quelle: mit Pressematerial divi.de)

Dringender Reformbedarf im Gesundheitswesen

Dringender Reformbedarf im österreichischen Gesundheitssystem

 

Seit jeher ist die Verbesserung des Gesundheitssystems ein beliebter Zündstoff für politische Debatten. Eine aktuelle Studie der London School of Economics, in Auftrag gegeben von Sozialminister Alois Stöger, sorgte jüngst durch aufgedeckte Mängel in der österreichischen Gesundheitsvorsorge für hitzige Diskussionen.

So gelangte an die Öffentlichkeit, dass ca. 17000 österreichische Pensionisten und Pensionistinnen Sonderpensionen nach dem Pensionsrecht bis 1996 genießen, die den Staat 2016 satte 330 Millionen Euro kosteten.

Verglichen mit dem Chaos bei Sozialversicherungen, verursacht durch zu viele Träger und divergierende Leistungen, ist das jedoch nur ein Randthema.

 

Wie funktioniert die österreichische Sozialversicherung?

2016 wurden über 48,3 Milliarden Euro von österreichischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Sozialversicherungskasse gezahlt.

Die Sozialversicherung besteht derzeit aus 21 Trägern, 18 davon sind Krankenkassen. Das Problem ist, dass jede Kasse ihre eigenen Leistungen anbietet und durch die fehlende Verbindung oft aneinander vorbeigewirtschaftet wird, so zum Beispiel beim Vertragspartnerrecht: Die Verträge für Honorare von Menschen aus den helfenden Berufen werden von jeder Kasse einzeln ausgehandelt, was nicht nur für Verwirrung, sondern auch für einen enormen Verwaltungsaufwand sorgt.

Reformen müssen her, und das nicht erst seit gestern.

Wie ernst der Fall ist zeigte sich kürzlich, als Ulrike Rabmer-Koller, Präsidentin des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, sich über den „Reformunwillen“ im österreichischen Gesundheitssystem beklagte und prompt zurücktrat. Ihr Nachfolger, Alexander Biach, hat klare Vorstellungen in welche Richtung etwas getan werden müsse:

 

Zentrale Verwaltung vs. Entscheidungsfreiheit der Länder

Alexander Biach plädiert für einen Zusammenschluss aller neun Gebietskrankenkassen und einer zentralen Verwaltung auf Bundesebene, dem Vorschlag der Finanzexperten der LSE-Studie folgend. Dies wird insbesondere von den Berufskrankenkassen bisweilen jedoch abgelehnt.

Ein Vorteil wäre beispielsweise, dass die Planung zur Verbesserung des Gesundheitssystems extrem vereinfacht werden könnte, wenn die Beitragseinhebung und Kostenverteilung an die Spitäler nicht wie bisher zwischen Bund und Ländern gesplittet, sondern aus einer Hand erfolgen würde.

Ein erster Testlauf wurde nun mit dem Primärversorgungsgesetz gestartet, auch über eine Neueinteilung von drei auf zwei Sparten (Kranken/Unfall, Pension) wird diskutiert.

 

Neutraler Konvent als Schlichter?

Zur Klärung und Formulierung der Ziele schlägt Biach die Einberufung eines Konvents vor.

Jedoch gab es schon 2003 den Versuch, mit dem Österreich-Konvent grundlegende Staats-und Verfassungsreformen anzustoßen. Erst kürzlich wurde jedoch festgestellt, dass die grundlegenden Ziele von damals verfehlt oder dessen Verfolgung gänzlich eingeschlafen ist.

 

Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass nötige Reformen nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen und der Verwaltungshorror bald ein Ende hat.

 

(Simon Rösgen 05.08.2017, Original-Artikel Quelle: Kleine Zeitung)

 

Gliederung der Sozialversicherung

Ein Überblick über die in Österreich bestehende gesetzliche Sozial-Versicherung.

Die Einteilung der Sozialversicherung:

Die Sozialversicherung in Österreich ist im Hauptverband der Sozialversicherungsträger (gegründet 1948) zusammengefasst. Es gibt mehrere grobe Unterscheidungsmerkmale zwischen den einzelnen Krankenkassen, bzw. den Versicherungsanstalten.
Insgesamt gibt es 19 Krankenversicherungsträger, 5 Pensionsversicherungsträger und 4 Unfallversicherungsträger.

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Einen ersten Überblick gewinnt man, wenn man die Sozialversicherung in Sparten unterteilt, so gibt es folgende Versicherungssparten:

  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung

Bei der Unfallversicherung finden sich Angestellte sowie Selbstständige in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in einer gemeinsamen Gruppe, hingegen die Bauern, Eisenbahner und Bergbaumitarbeiter, Notare und öffentlich Bedienstete haben jeweils eigene Institutionen.

Eben diese Berufe haben auch für die Pensionsversicherung und Krankenversicherung eigene Institutionen. Demnach haben Bauern, Eisenbahner und Bergbaumitarbeiter, Notare und öffentlich Bedienstete alle drei Versicherungssparten in eigenen Institutionen zusammen gefasst, nämlich die Sozialversicherungsanstalt für Bauern, die Sozialversicherungsanstalt für Eisenbahn/Bergbau, die Versicherungsanstalt des Notariates und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

Wie ist man als Freiberufler versichert?

In dieser Aufzählung fehlen natürlich viele Tätigkeiten von Freiberuflern wie etwa, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, usw. Diese haben die Möglichkeit sich ausserhalb der gesetzlichen Sozialversicherung, mit Hilfe der Opting-Out-Regel selbst zu versichern. Die Sozialversicherung hält hier ein 40-seitiges PDF-Dokument als „Erstinformation“ online bereit, mit der sich die angesprochenen Berufe selbst informieren können: https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.586913&version=1484831542

Kann man sich jeder selbst versichern?

Wer als Unternehmer einer dieser Berufsgruppen nicht die Zeit für das Studium der gesetzlichen Sozialversicherung hat, ist gut beraten bei einem Berater in Versicherungsangelegenheiten, sprich einem Versicherungsmakler, die Expertise einzuholen. Gleichzeitig kann der Makler auch das beste Angebot für den Unternehmer recherchieren, erklären und abschließen.

In der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sind alle übrigen selbstständig tätigen Personen zusammengefasst. Hier ist sowohl die Pensionsversicherung als auch die Krankenversicherung gebündelt. Natürlich empfiehlt es sich für jeden selbstständigen Unternehmer, unabhängig davon ob er Freiberufler ist oder nicht, in eine zusätzliche Krankenversicherung und Pensionsvorsorge zu investieren.

Die Leistungen der gesetzlichen Anstalten ist leider beschränkt, da der Staatshaushalt nicht unbeschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Der gesetzliche Auftrag lautet frei übersetzt, dass der Versicherte „am Leben erhalten“ werden soll. Dass es hier natürlich eklatante Unterschiede in der Auffassung von Gesetzgeber, Mediziner und den Betroffenen gibt liegt auf der Hand. Daher empfiehlt sich der Abschluss der privaten Vorsorge, um die wirklich notwendigen Maßnahmen auch bezahlt zu bekommen.

Für angestellte Personen gibt es in der Pensionsversicherung und Krankenversicherung noch die Unterteilung zur Pensionsversicherungsanstalt, die für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensions- u. Rentenzahlungen zuständig ist, sowie 9 Gebietskrankenkassen (für jedes Bundesland eine) und 5 Betriebskrankenkassen (neue Betriebskrankenkassen sind nicht mehr zulässig).

  • Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
  • Betriebskrankenkasse Mondi
  • Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
  • Betriebskrankenkasse Zeltweg
  • Betriebskrankenkasse Kapfenberg

Gibt es Gruppenversicherungen auch für Angestellte?

Auch Angestellte können sich neben der gesetzlichen Vorsorge zusätzlich sowohl unfall-, kranken- sowie pensionsversichern. Viele Mitarbeiter wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber eine Gruppenversicherung bietet, mit der man bis zu 20% günstigere Prämien bekommen könnten. Ihr professioneller Versicherungsmakler kann für Sie die Verfügbarkeit einer Gruppenversicherung überprüfen und Ihnen diesen Vorteil verschaffen.
Nicht versichert sein kann viel kosten – Anfragen kostet nichts.

Informationen Gruppenversicherung anfragen

 

Informations-Pflichten bei Krankenversicherungen gut

Eine Schwerpunktprüfung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ergeben, dass die 8 österreichischen privaten Krankenversicherer ihren Informationspflichten korrekt nachkommen. Bei den in Österreich tätigen Krankenversicherungen wurde jeweils der bestverkaufte Tarif unter die Lupe genommen und auf die seit 1. Jänner 2016 geltenden Regeln der Informationspflichten-Verordnung hin überprüft.
Mit den Erkenntnissen dieser Überprüfung wurde für die Versicherer ein Leitfaden nach dem Prinzip des Best-Practice erstellt, der künftige Fehlerquellen im Bereich des gesetzlichen Widerspruchsrechts und der Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre vermieden werden.

Versicherungs-Vergleiche sind seriös nur durch kompetente Fachleute möglich. Allgemeine und vor allem besondere Versicherungsbedingungen bergen mögliche Fehlerquelle für Fehlentscheidungen durch Konsumenten, für die der Konsument selbst verantwortlich ist. Versicherungsmakler sind verpflichtet das jeweils beste Produkt für den Kunden anzubieten. Für Fehler haftet der Versicherungsmakler.

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