Private vs. gesetzliche Krankenversicherung
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung über die Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung über einen Versicherer sind hier leicht erklärt.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung über die Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung über einen Versicherer sind hier leicht erklärt.
Die Weltgesundheits-Organisation (WHO) beschreibt Gesundheit wie folgt: „Gesundheit ist ein Zustand vollkommen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und somit nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen“.
Sie wählen den Arzt und/oder das Krankenhaus (Privatklinik), haben geringere Wartezeiten bei geplanten Operationen sowie bei der Terminvereinbarung
Nur Kassenärzte
Sie treten in Vorkasse und erhalten die Kosten zurückerstattet
Abrechnung erfolgt über den Versicherungsträger
Meist vollständige Kostenrückerstattung aller Arzneimittel
Sie erhalten keine Rückerstattung für rezeptfreie Arzneimittel, für verschreibungspflichtige Medikamente bezahlen Sie den Selbstbehalt (Rezeptgebühr EUR 6,50)
Physiotherapeutische und ganzheits-medizinische Heilbehandlungen, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, ambulante Gesundheitsförderung, Vorsorge-Untersuchungen uvm.: Sie erhalten Kostenersatz im gewählten Tarif unter Berücksichtigung des Jahreslimits
Kostenübernahme für zugelassene Therapien sind für Sie möglich, aber nur bei Vertragstherapeuten und mit einer Vorab-Genehmigung durch den Versicherungsträger
Kostenrückerstattung für Sehbehelfe und medizinische Heilbehelfe und Hilfsmittel: z.B. Hörgeräte, orthopädische Schuheinlagen, hochwertige Bandagen uvm. sind für Sie inkludiert
Kostenübernahme erhalten Sie nur für die günstigsten Hilfsmittel, Selbstbehalt bis zu 20%, jedoch mindestens rund EUR 35,-
Krankenhaus-Aufenthalt mit Hotelcharakter in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, Direkt-Verrechnung mit fast allen Krankenhäusern (Privatkliniken) österreichweit
Einweisung in das nächstgelegene und geeignete Krankenhaus während eines medizinischen Notfalls
Behandlungen durch einen Chefarzt bei Verfügbarkeit sind für Sie möglich sowie eine Kostenübernahme für eine Zweitmeinung
Mehrbettzimmer (mehrere Patientenbetten in einem Zimmer – mind. 4 Betten)
Behandlung durch den diensthabenden Arzt
Zahnbehandlung und Zahnersatz:
Sie erhalten 60% Kostenerstattung bis zum vereinbarten Jahreslimit im gewählten Tarif für Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Röntgenaufnahmen, Prothesen, Stiftzähne uvm.
Zahnbehandlung:
Sie erhalten eine vollständige Kostenübernahme der Grundversorgung (z. B. Amalgam-Füllungen), Zuschuss zu teureren Füllungen (Inlays) sind möglich, müssen vorab aber vom Versicherungsträger bewilligt werden
Zahnersatz:
Kostenersatz nur für abnehmbare Prothesen. Festsitzende Prothesen, Implantate, Stiftaufbauten und Brücken müssen vom Versicherungsträger bewilligt werden
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet die Mindestversorgung, um den Gesundheitszustand wiederherzustellen und ist ein Absicherung für:
Nur mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie die bestmögliche Versorgung auf höchstem Niveau, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.