COVID-19 und Krankenversicherung
Zahlt die Krankenversicherung bei COVID-19, ja, nein, vielleicht…
Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt die Menschheit rund um den Globus ein Thema:
Das Corona-Virus.
So wenig, wie wir zuvor über diese Virenarten wussten, so viele selbsternannte Experten gibt es nun zu allen möglichen Fachfragen rund um den SARS-Cov-2 Virus, der die Krankheit COVID-19 verursacht.
Ob sich eine private Krankenversicherung als Vorsorge vor Epidemien und Viren überhaupt lohnt, wird in diesem Artikel geklärt.
Experten über Experten.
In allen möglichen spezialisierten Bereichen rund um Medizin, Forschung, Genetik, Sozialwissenschaften, Psychotherapie, Menschenrechte und 100 andere Dinge gibt es unzählige tatsächliche Experten, die sich berufsmäßig den Kopf über ihr Fachgebiet zerbrechen, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Menschheit so gering wie möglich zu halten.
Daneben gibt es viele Hobby-Experten, die zu allen möglichen Fragen plausible Antworten liefern, die jedoch bei genauerer Betrachtung eher Richtung Fake-News tendieren…
So auch in der Versicherungsbranche.
COVID-19 betrifft nahezu alle Lebensbereiche, die ein gewöhnlicher Mensch durchlebt, von der Geburt bis zum Tode, von Großfamilien bis zum Single, Männlein, Weiblein und alle dazwischen. Egal ob der eigene Beruf betroffen ist oder man jemand aufsuchen muss, dessen Berufsgruppe gefährdet ist. Für ältere Menschen und jene mit Vorerkrankungen soll ein höheres Risiko bestehen bei Infektionen einen schwereren Verlauf durchleiden zu müssen. Betagte Menschen sollen diese Strapazen seltener überstehen als jüngere.
Und gerade weil so viele Lebensbereiche betroffen sind, sind Überscheidungen mit Versicherungsthemen häufiger, als vielleicht bei anderen Expertenthemen. Konkret gibt es viele Fragen zur privaten Krankenversicherung.
Z. B., zahlt die private Krankenversicherung bei COVID-19? Ja, nein, vielleicht…
Leider ist die schwammige Antwort für diese Frage die ehrlich richtige Antwort. Nicht nur, weil sich die Gesetzeslage täglich ändern kann, sondern auch weil es nicht „die“ COVID-19-Erkrankung gibt, die bei allen gleich verläuft.
Beginnen wir mit dem „Nein“.
Wann muss die private Zusatzversicherung nicht bezahlen?
- Wenn bloß der Verdacht besteht, dass Sie sich infiziert hätten. Vom Besuch eines Facharztes (Privatarzt, wie z.B. Lungenarzt) wird behördlich dringend abgeraten. Stattdessen müssen Sie unbedingt die Corona-Hotline 1450 anrufen und Ihre Symptome beschreiben.
- Wenn Sie infiziert sind (durch Test nachgewiesen) und keine Symptome haben. In diesem Fall müssen Sie keinen Arzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus gehen, sondern in der mind. 14-tägigen Heim-Quarantäne verweilen.
- Wenn Sie Symptome haben, müssen Sie ebenfalls 1450 anrufen und abklären, ob Sie getestet werden. Je nach dem kann eine Heim-Quarantäne verordnet werden, mit oder ohne Test. Die Entscheidung über den Test obliegt 1450. Wenn der Test gemacht wurde, erhalten Sie Ihr Ergebnis danach schriftlich übermittelt.
- Wenn Sie positiv getestet wurden, müssen Sie in Heim-Quarantäne bleiben und stehen anschließend täglich mit der Behörde in Verbindung.
Wann gibt es dann Leistungen aus der Krankenversicherung bei Corona?
- Wenn Sie positiv getestet wurden und schwere Symptome haben, die eine Hospitalisierung erfordern. Das heißt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass Sie in ein Krankenhaus gehen müssen.
ACHTUNG: Diese Aussage betrifft aber noch das oben erwähnte „Vielleicht“.
Denn, es gibt keine Informationen über eine privat geführte Klinik oder ein allgemeines Krankenhaus, dass eine speziell eingerichtete Sonderklasse ausschließlich für COVID-19 Patienten anbieten würde.
Was bedeutet das?
COVID-19 Behandlungen finden in der Regel in speziell ausgerüsteten Abteilungen der allgemeinen Krankenhäuser statt, weil hier die meiste Ausrüstung und Personal zur Verfügung stehen. Diese Not-Einrichtungen sind keine Sonderklasse-Abteilungen.
Als Patient muss man sich also diesen Umständen fügen und liegt sozusagen auf der allgemeinen Klasse, wobei bei hoch-infektiösen Patienten meist eine Art Einzelzimmer notwendig sein wird.
Die Besuchszeiten sind allerdings eingeschränkt, bzw. gibt es keine Möglichkeit für Besuche bei Corona-Patienten.
Wo ist denn nun das „Ja“, wann zahlt die Krankenversicherung COVID-19 Patienten etwas?
- Wenn es offiziell anerkannte Behandlungen und Unterbringungen in einer Privatklinik gibt.
- Wenn man auf der allgemeinen Klasse behandelt wurde und einen Ersatztagegeld-Tarif vereinbart hat. D.h. die Kosten von der Sonderklasse im Verhältnis zu den Tagen auf der allgemeinen Klasse erstattet.
- Wenn man nach einer COVID-19-Erkrankung weiterhin Ärzte aufgrund der überstandenen COVID-19-Erkrankung aufsuchen muss für weitere Behandlungen oder Kontrollen.
Nun noch die wirklich entscheidende Frage,
soll ich überhaupt eine private Krankenversicherung, bzw. Zusatzversicherung abschließen?
Oh ja, ja, ja!
Die Krankenversicherung schützt ja nicht vor der Infektion mit einem Corona-Virus selbst, dafür aber vor hohen Kosten durch viele, viele andere Krankheiten und Infektionen. Außerdem ist die Behandlung bei Privatärzten und auf Sonderklasse ein großer Vorteil, denn man sich mit kleinen Prämien erschwinglich machen kann. Vor allem wenn man noch jung ist, sind die Prämien sehr günstig.
Welche Vorteile hat noch mit einer Krankenzusatzversicherung?
- Freie Arztwahl/Privatarzt
- Vorsorge Schwangerschaft
- Geplanter Kaiserschnitt (Sectio)
- Zwei- od. Einbett-Zimmer möglich
- bessere Unterbringung als im öffentlichen Krankenhaus
- Privatklinik und Wahlarzt
- Zusatzleistungen bei Zahnbehandlung
- Offene Besuchszeiten
- Physiotherapie
- Akupunktur
- Massagen,
- Heilbehelfe, wie Brillen, Hörgeräte, usw…
- Österreich-Tarife, bzw. Bundesländer-Tarife
- Gruppen-Tarife für Firmen und Berufsgruppen
- Direktverrechnung Versicherung/Krankenhaus
Wie bekomm ich all diese Vorteile?