Ausufernde Verwaltung

Dringender Reformbedarf im Gesundheitswesen

Dringender Reformbedarf im österreichischen Gesundheitssystem

 

Seit jeher ist die Verbesserung des Gesundheitssystems ein beliebter Zündstoff für politische Debatten. Eine aktuelle Studie der London School of Economics, in Auftrag gegeben von Sozialminister Alois Stöger, sorgte jüngst durch aufgedeckte Mängel in der österreichischen Gesundheitsvorsorge für hitzige Diskussionen.

So gelangte an die Öffentlichkeit, dass ca. 17000 österreichische Pensionisten und Pensionistinnen Sonderpensionen nach dem Pensionsrecht bis 1996 genießen, die den Staat 2016 satte 330 Millionen Euro kosteten.

Verglichen mit dem Chaos bei Sozialversicherungen, verursacht durch zu viele Träger und divergierende Leistungen, ist das jedoch nur ein Randthema.

 

Wie funktioniert die österreichische Sozialversicherung?

2016 wurden über 48,3 Milliarden Euro von österreichischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Sozialversicherungskasse gezahlt.

Die Sozialversicherung besteht derzeit aus 21 Trägern, 18 davon sind Krankenkassen. Das Problem ist, dass jede Kasse ihre eigenen Leistungen anbietet und durch die fehlende Verbindung oft aneinander vorbeigewirtschaftet wird, so zum Beispiel beim Vertragspartnerrecht: Die Verträge für Honorare von Menschen aus den helfenden Berufen werden von jeder Kasse einzeln ausgehandelt, was nicht nur für Verwirrung, sondern auch für einen enormen Verwaltungsaufwand sorgt.

Reformen müssen her, und das nicht erst seit gestern.

Wie ernst der Fall ist zeigte sich kürzlich, als Ulrike Rabmer-Koller, Präsidentin des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, sich über den „Reformunwillen“ im österreichischen Gesundheitssystem beklagte und prompt zurücktrat. Ihr Nachfolger, Alexander Biach, hat klare Vorstellungen in welche Richtung etwas getan werden müsse:

 

Zentrale Verwaltung vs. Entscheidungsfreiheit der Länder

Alexander Biach plädiert für einen Zusammenschluss aller neun Gebietskrankenkassen und einer zentralen Verwaltung auf Bundesebene, dem Vorschlag der Finanzexperten der LSE-Studie folgend. Dies wird insbesondere von den Berufskrankenkassen bisweilen jedoch abgelehnt.

Ein Vorteil wäre beispielsweise, dass die Planung zur Verbesserung des Gesundheitssystems extrem vereinfacht werden könnte, wenn die Beitragseinhebung und Kostenverteilung an die Spitäler nicht wie bisher zwischen Bund und Ländern gesplittet, sondern aus einer Hand erfolgen würde.

Ein erster Testlauf wurde nun mit dem Primärversorgungsgesetz gestartet, auch über eine Neueinteilung von drei auf zwei Sparten (Kranken/Unfall, Pension) wird diskutiert.

 

Neutraler Konvent als Schlichter?

Zur Klärung und Formulierung der Ziele schlägt Biach die Einberufung eines Konvents vor.

Jedoch gab es schon 2003 den Versuch, mit dem Österreich-Konvent grundlegende Staats-und Verfassungsreformen anzustoßen. Erst kürzlich wurde jedoch festgestellt, dass die grundlegenden Ziele von damals verfehlt oder dessen Verfolgung gänzlich eingeschlafen ist.

 

Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass nötige Reformen nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen und der Verwaltungshorror bald ein Ende hat.

 

(Simon Rösgen 05.08.2017, Original-Artikel Quelle: Kleine Zeitung)