Die e-card erhält ein Foto

Neue E-Cards gibt es nur mehr mit Foto des Versicherten.

Seit 01.01.2020 wird auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild angebracht sein.

In der Regel kann die Sozialversicherung die Fotos der Karteninhaber von verschiedenen Behörden abfragen. Das heißt der Karteninhaber muss nicht wie für Reisepass oder Führerschein ein eigenen Bild erstellen lassen. Falls dennoch kein Foto in einer amtlichen Kartei vorliegen sollte muss leider ein Foto zur Verfügung gestellt werden, das den Passbildkriterien entspricht.

Warum gibt es jetzt Fotos auf der e-card

Dass der Mißbrauch der e-card stattgefunden hatte wurde in diversen Medien längst rauf und runter berichtet. Daher müsste die korrekte Frage wohl eher lauten „Warum erst jetzt“. Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich zum einen in der Bürokratie, bzw. den laufenden Regierungsumbildungen, die eine Zusammenlegung und Vereinfachung der internen Abläufe in der Sozialversicherung erst ermöglicht haben. Dies wurde zwar schon 2018 begonnen, konnte aber erst Ende 2019 erfolgreich umgesetzt werden.

Zum Anderen ist die Anzahl der Mißbrauchsfälle mit e-cards wohl derart gestiegen und somit auch der wirtschaftliche Schaden für die Gesamtbevölkerung, dass die Personalisierung der e-card mittels eindeutig identifizierbarem Foto notwendig geworden ist. Man meint, dass man damit den die falsche Verwendung durch andere Personen, sei es aus dem familiären Umfeld oder durch Bekannte des eigentlichen Karteninhabers vermeiden kann.

Die Annahme ist wohl zutreffend, denn Karteninhaber und der „falsche“ Patient müssten sich schon sehr ähnlich sein, um einen Mißbrauch weiterhin durchführen zu können und nicht vom medizinischen Personal erkannt zu werden. Womit auch ein kleiner Haken an der sicherlich gut gemeinten Aufwertung der e-card entstanden ist.

Medizinisches Personal wird Identitäts-Prüfer

Die e-card gilt als Nachweis, dass der auf der Karte genannte Patient sozialversichert ist und somit Anspruch auf die gesetzliche medizinische Versorgung hat. Ob nun der Karteninhaber auch gleichzeitig der berechtigte Patient ist, was im Normalfall selbstredend so sein sollte, muss nun der jeweilige behandelnde Arzt, bzw. dessen Ordinationshilfe überprüfen. Somit geht die Identitätsfeststellung an die Ordinationshilfe über, die auch die unangenehme Aufgabe hat das Bild und die Person genau zu mustern, sprich zu prüfen und gesetzten Falles die noch unangenehmere Aufgabe, einen falschen Patienten zu entlarven und die Behörden zu verständigen.

Dass dies keine Aufgabe ist, die man sich im Alltag wünscht ist offenbar.

Main-ID für alle Behörden und Services

Da die e-card grundsätzlich eine gute Sache ist, aber auch immer mehr solcher Karten zusammenkommen, wie etwa Personalausweis, Führerschein, etc…, ist die Überlegung eines übergeordneten Hauptausweises, oder Main-ID genannt, nicht abwegig. Damit hätte man alle Services, bzw. Dokumente von Behörden auf nur einer Karte und müsste nur mehr diese eine Karte physisch mit sich führen.

Eine Auslagerung dieser Main-ID in eine App bzw. auf das Smartphone wäre der nächste logische Schritt. Es wird sich zeigen wie diese Idee weiter verfolgt wird und wie dieser Gedanke umgesetzt wird.

Mehr Infos zur e-card: http://www.chipkarte.at/foto

Privatpatienten haben diese Probleme nicht

Als Privatpatient hat man zwar auch eine „Karte“, aber in der Regel genügt bei einem Krankenhaus-Aufenthalt die Versicherungsnummer der Polizze und wenn ein Privatarzt noch keine Direktverrechnung mit den Versicherern anbietet, erhält man den Gutteil der Kosten ohnehin auch im Nachhinein ersetzt.

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