Die e-card erhält ein Foto

Neue E-Cards gibt es nur mehr mit Foto des Versicherten.

Seit 01.01.2020 wird auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild angebracht sein.

In der Regel kann die Sozialversicherung die Fotos der Karteninhaber von verschiedenen Behörden abfragen. Das heißt der Karteninhaber muss nicht wie für Reisepass oder Führerschein ein eigenen Bild erstellen lassen. Falls dennoch kein Foto in einer amtlichen Kartei vorliegen sollte muss leider ein Foto zur Verfügung gestellt werden, das den Passbildkriterien entspricht.

Warum gibt es jetzt Fotos auf der e-card

Dass der Mißbrauch der e-card stattgefunden hatte wurde in diversen Medien längst rauf und runter berichtet. Daher müsste die korrekte Frage wohl eher lauten „Warum erst jetzt“. Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich zum einen in der Bürokratie, bzw. den laufenden Regierungsumbildungen, die eine Zusammenlegung und Vereinfachung der internen Abläufe in der Sozialversicherung erst ermöglicht haben. Dies wurde zwar schon 2018 begonnen, konnte aber erst Ende 2019 erfolgreich umgesetzt werden.

Zum Anderen ist die Anzahl der Mißbrauchsfälle mit e-cards wohl derart gestiegen und somit auch der wirtschaftliche Schaden für die Gesamtbevölkerung, dass die Personalisierung der e-card mittels eindeutig identifizierbarem Foto notwendig geworden ist. Man meint, dass man damit den die falsche Verwendung durch andere Personen, sei es aus dem familiären Umfeld oder durch Bekannte des eigentlichen Karteninhabers vermeiden kann.

Die Annahme ist wohl zutreffend, denn Karteninhaber und der „falsche“ Patient müssten sich schon sehr ähnlich sein, um einen Mißbrauch weiterhin durchführen zu können und nicht vom medizinischen Personal erkannt zu werden. Womit auch ein kleiner Haken an der sicherlich gut gemeinten Aufwertung der e-card entstanden ist.

Medizinisches Personal wird Identitäts-Prüfer

Die e-card gilt als Nachweis, dass der auf der Karte genannte Patient sozialversichert ist und somit Anspruch auf die gesetzliche medizinische Versorgung hat. Ob nun der Karteninhaber auch gleichzeitig der berechtigte Patient ist, was im Normalfall selbstredend so sein sollte, muss nun der jeweilige behandelnde Arzt, bzw. dessen Ordinationshilfe überprüfen. Somit geht die Identitätsfeststellung an die Ordinationshilfe über, die auch die unangenehme Aufgabe hat das Bild und die Person genau zu mustern, sprich zu prüfen und gesetzten Falles die noch unangenehmere Aufgabe, einen falschen Patienten zu entlarven und die Behörden zu verständigen.

Dass dies keine Aufgabe ist, die man sich im Alltag wünscht ist offenbar.

Main-ID für alle Behörden und Services

Da die e-card grundsätzlich eine gute Sache ist, aber auch immer mehr solcher Karten zusammenkommen, wie etwa Personalausweis, Führerschein, etc…, ist die Überlegung eines übergeordneten Hauptausweises, oder Main-ID genannt, nicht abwegig. Damit hätte man alle Services, bzw. Dokumente von Behörden auf nur einer Karte und müsste nur mehr diese eine Karte physisch mit sich führen.

Eine Auslagerung dieser Main-ID in eine App bzw. auf das Smartphone wäre der nächste logische Schritt. Es wird sich zeigen wie diese Idee weiter verfolgt wird und wie dieser Gedanke umgesetzt wird.

Mehr Infos zur e-card: http://www.chipkarte.at/foto

Privatpatienten haben diese Probleme nicht

Als Privatpatient hat man zwar auch eine „Karte“, aber in der Regel genügt bei einem Krankenhaus-Aufenthalt die Versicherungsnummer der Polizze und wenn ein Privatarzt noch keine Direktverrechnung mit den Versicherern anbietet, erhält man den Gutteil der Kosten ohnehin auch im Nachhinein ersetzt.

Wie Sie Privatpatient werden und auf Wartezeiten beim Arzt verzichten können?

Sie möchten mehr erfahren zu den Tarifen  >>

HIV-Test doch nicht auf Krankenkasse

Die Krankenkassen übernehmen nun doch nicht die Kosten für den HIV-Test, wie im Vorjahr verlautbart.

 

„Do you know your status?“

 

Das war ein Slogan des Wiener Live Ball, der jährlich zugunsten HIV-Infizierter Spenden sammelte.

Gerade weil es wichtig ist, seinen „Status“ zu kennen, sollte sich jeder, wie bei der jährlichen Gesunden-Untersuchung, testen und vergewissern lassen, dass keine HIV-Infektion vorliegt. Zwar ist die Übertragungsweise mittlerweile gut bekannt und ist eine Ansteckung im täglichen Umgang mit Menschen unwahrscheinlich. Dennoch gibt es Risiken, die das Leben drastisch verändern können. Mit der raschen Feststellung einer Infektion, kann man nicht nur sich selbst behandeln lassen, sondern auch sein Umfeld aktiv vor einer Ansteckung schützen.

 

Vorschlag der Integration abgelehnt

 

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat den damaligen Vorschlag der Gesundheitsministerin abgelehnt. Dieser hätte vorgesehen, dass der HIV-Test ein Teil der Vorsorgeuntersuchung würde. Jedoch meint der Hauptverband, dass die Vorsorgeuntersuchung nur für die gesunde Bevölkerung relevant sei, um Risikofaktoren zu entdecken und Volkskrankheiten rechtzeitig zu erkennen.

 

Das heißt, wer seinen HIV-Status wissen möchte, muss nach wie vor in die eigene Tasche greifen und den Bluttest selbst finanzieren.

Gerade für Betroffene ist es wohl Salz in der Wunde, wenn man das Thema der privaten Krankenversicherung ansprechen muss. Wer eine solche Zusatzversicherung vor der HIV-Infektion abgeschlossen hatte, dem wir zwar das Leiden unter der Krankheit nicht erleichtert werden können, jedoch bei den Kosten sieht es mit einer Privatversicherung schon ganz anders aus.

 

Besser als die Sozialversicherung

 

Privatpatienten, also Menschen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können sich jederzeit ärztlich untersuchen lassen und auch Blutanalysen beauftragen. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Ambulanz-Tarif. Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Jahreslimits für Honorare von Wahlärzten. Das heißt man kann Leistungen zwischen EUR 1.500,- und sogar bis zu EUR 12.000,- pro Jahr einreichen.

 

Bei diesem Thema ist man ausnahmsweise im Vorhinein gescheiter, denn jeder hat heute die Wahl eine solche Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Nur für sich oder für die ganze Familie.

Do you know your Versicherungs-Status?

 

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Nur noch 10 Tage verfügbar

ACHTUNG: Aktion läuft nur noch bis 31. März 2019

Danach kein Sonderklasse-Volltarif mehr zum Preis des Selbstbehalt-Tarifes

 

0Tage0Stunden0Minuten0Sekunden

Normalerweise muss man bei einer privaten Sonderklasse-Versicherung wählen, ob man den Volltarif oder den Tarif mit Selbstbehalt möchte. Natürlich ist das immer eine Preis-Entscheidung, da der Selbstbehalt-Tarif immer günstiger ist.

Aber wo ist der Unterschied?

Bei einem Volltarif für Sonderklasse bei Stationärem Aufenthalt entstehen dem Versicherten, bzw. dem Patienten keine zusätzlichen Kosten für die Unterbringung in einem gut ausgestatteten Zweibett-Zimmer. Egal, ob in einem öffentlichen Krankenhaus oder sogar im Privatspital, es werden alle Kosten vom Versicherer übernommen.

Bei einem Tarif mit Selbstbehalt muss der Patient, je Stufe des Selbstbehaltes, einen Teil der Aufenthaltskosten selbst bezahlen. Dies wird meist nach fixen Tagessätzen berechnet und kostet in etwa zw. EUR 100,- und EUR 300,- pro Kalendertag. Diese Kosten werden nach Aufenthalt vom Versicherer verrechnet und sind oftmals eine bittere Überraschung, weil man meist nicht mehr an den Selbstbehalt gedacht hatte.

Dafür ist der Selbstbehalt-Tarif jedoch um manchmal bis zu 50% günstiger, als der Volltarif.

Das macht natürlich einen spürbaren Unterschied, ob man als z.B. 40 jähriger Versicherungsnehmer statt EUR 160,- nur mehr EUR 80,- pro Monat bezahlen muss und dennoch die volle Leistung erhält, ohne den Selbstbehalt zahlen zu müssen.

 

Nicht länger warten und günstige Prämie sichern!

 

Wie funktioniert das?

Mit einem spezialisierten Anbieter konnten folgende Details vereinbart werden:

  • Aktion: Krankenhaus Sonderklasse
  • Spätester Versicherungsbeginn 1. April 2019
  • Private Krankenversicherung Sonderklasse für alle NeukundInnen
 bis zum
 45. Lebensjahr.
  • Kein Selbstbehalt bis zum 31.12.2025.

Bei Abschluss einer Sonderklasse in 
der Variante variabel oder konstant. Mit diesem Angebot erhalten Sie medizinische Spitzenleistungen sowohl im öffentlichen Spital als auch in der Privatklinik.

Was bietet dieser Tarif?

  • Kostenersatz für Spitalsaufenthalt im Zweibettzimmer
  • freie Wahl des Spitals und Arztes Ihres Vertrauens
  • Sofortschutz nach Unfällen für bis zu vier Wochen
  • Hubschrauberbergung bis 5.000,– Euro
  • komfortables Zimmer, Menüwahl beim Essen
  • Gesundheits-Check alle zwei Jahre
  • Ersatz-Taggeld bei Verzicht auf Sonderklasse-Zweibettzimmer

Aktion gültig bei Beantragung bis spätestens 31. März 2019
Spätester Versicherungsbeginn 1.4.2019

 

Hinweis:

Diese Konditionen gelten nicht für Verträge mit Sonderregelungen und in Verbindung mit anderen Aktionen.

Persönliche Beratung?

Eine Versicherung soll optimalen Schutz bieten und im Fall der Fälle verlässlich sein. Damit es keine Überraschungen gibt, empfehlen wir ein klärendes Gespräch mit unseren Experten, bei dem persönliche Anliegen und Bedürfnisse ausführlich besprochen werden können. Die Experten von Krankenversicherung.wien kennen alle Details und wissen worauf man bei solchen Verträgen achten muss.

Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da, bzw.

füllen Sie direkt die unverbindliche Anfrage aus und
erhalten umgehend Ihr persönliches Angebot.

 

Sind Sie ein 7-min-Patient?

Hier sollten Sie in sieben Minuten wieder gesund werden.
Was es mit diesen ominösen sieben Minuten auf sich hat lesen Sie hier.

Ambulanz im Krankenhaus hat keine Zeit für Patienten

Die ärztliche und medizinische Versorgung in Österreich ist gut, eigentlich sogar sehr gut und im Vergleich mit anderen EU-Ländern sogar herausragend.

Jedoch, nicht alle Bürger erhalten dieselben Behandlungen. Denn nicht nur, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsträger unterschiedliche Leistungen erbringen, nein sie erbringen überhaupt wesentlich weniger als medizinisch möglich wäre.

Man könnte nun sagen, dass das öffentliche Gesundheitssystem ausreichend ist um alle Bürger gleichermaßen zu versorgen. Und jeder kann jederzeit beim kleinsten Wehwehchen in die Notaufnahme (Ambulanz) in einem Krankenhaus gehen. Und das sogar kostenfrei. Noch!

Es gibt ausgesprochene Bestrebungen die Notaufnahme in Spitälern teilweise gebührenpflichtig zu machen. Wohl gemerkt zusätzliche Gebühren, die von Ihrem Lohn oder Gehalt schon abgezogen worden, die von Ihrem Arbeitgeber ebenfalls einbezahlt wurden und die Rezeptgebühren, die Sie jedes Mal bezahlen, wenn Sie ein Medikament verschrieben bekommen haben. Ein bisschen viel Gebühren.

Nun soll also eine Art Business-Class der Notaufnahme entstehen. Tatsächlich ist es so, dass die Krankenhäuser und das Personal permanent überlastet sind. Nicht nur, dass diese Berufe generell körperlich und geistig sehr fordernd und anstrengend sind, so müssen zusätzlich noch oft und viele Nachtdienste oder 24-Stunden-Dienste gemacht werden.

 

Pickel oder Fleischwunde

Wenn man es genauer betrachtet, sind die Überlegungen der gebührenpflichtigen Ambulanz nicht ganz unbegründet. Denn viel zu oft kommen Menschen in die Notaufnahme, die keine schwerwiegenden Krankheiten oder Verletzungen haben. Sondern nur Kleinigkeiten, die oft nicht einmal mit Schmerzen verbunden sind. Das berühmte Beispiel eines Eiterpickels am Augenlid, dass zwar unangenehm ist, aber auch leicht vom Hausarzt hätte behandelt werden können.

Durch solche Mini-Fälle wird aber das Personal aufgehalten und kann bei wichtigen Fällen nicht zeitnah reagieren. Oder es müssen Patienten sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen, weil tatsächliche Notfälle vorgereiht werden müssen, sollten.

 

Mit Geld ganz oben auf der Patientenliste

Somit kann man es durchaus nachvollziehen, wenn es Überlegungen gibt, die eine sogenannte „Fast-Lane“ (Überholspur) befürworten. In der Regel sind es aber Befürworter, die entweder genügend Geld oder eine entsprechende Versicherung haben. Beides wäre wünschenswert.

Ob dieser Gedanke ethisch korrekt ist und überhaupt im verfassungsrechtlichen Rahmen möglich ist, ohne die Gleichheit der Bürger aufzuheben, wird noch geprüft werden.

Auch wenn man es moralisch bedenklich finden mag, die Zeichen der Zeit stehen leider auf Veränderung. Und im medizinischen Bereich werden wir alle diese Änderungen spüren.

Die Trends gehen natürlich in diese Richtung. So wird z.B. schon jeder zweite junge Arzt ein sogenannter Wahlarzt, der keine Kassenpatienten mehr behandelt. Einerseits kann der Arzt seinen Patienten so viel umfassender, genauer und länger behandeln, andererseits ist es natürlich ein wirtschaftlicher Vorteil, nicht von den Tarifen der Krankenkassen abhängig zu sein.

 

Der 7-Minuten-Patient

Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage von informierten Kreisen nachvollziehbar, dass in mind. einem Wiener Krankenhaus eine Vorgabe existiert, die besagt, dass man genau 7 Minuten für einen Patienten verwenden darf.

Wer jetzt meint, der Arzt untersucht einen 7 Minuten lang, bzw. kurz, der wird enttäuscht. Nein, 7 Minuten von der Aufnahme, der Datenerfassung, der Anamnese, der Diagnose, dem Therapie-Vorschlag bis hin zum Ausdrucken des Rezeptes und der Verabschiedung. – Exakt 7 Minuten.

Immer mehr Menschen entscheiden sich dagegen ein 7-Min-Patient zu sein. Die beste Möglichkeit seine Zeit selbst zu bestimmen ist ganz einfach.

Eine Gesundheitsversicherung, die alle Kosten von Privatärzten und die Sonderklasse im Krankenhaus übernimmt. Der Preis ist im Verhältnis zu Vorteilen günstig. Rechnen Sie mit nur 2-3 EUR pro Tag für Ihre Gesundheit und seien Sie sorglos abgesichert.

Wählen Sie jeden Privatarzt den Sie möchten. Wählen Sie ein Krankenhaus das Sie möchten. Wählen Sie eine Operationszeit, ja sogar die Behandlungsmethode. Genießen Sie Massagen, TCM und Vieles mehr.

Sind Sie ein 7-Min-Patient oder wollen Sie Privat-Patient werden?

Selbstbehalt-Tarif ohne Selbstbehalt

AKTION VERLÄNGERT

Für meine Gesundheit nur das Beste !

Normalerweise muss man bei einer privaten Sonderklasse-Versicherung wählen, ob man den Volltarif oder den Tarif mit Selbstbehalt möchte. Natürlich ist das immer eine Preis-Entscheidung, da der Selbstbehalt-Tarif immer günstiger ist.

Aber wo ist der Unterschied?

Bei einem Volltarif für Sonderklasse bei Stationärem Aufenthalt entstehen dem Versicherten, bzw. dem Patienten keine zusätzlichen Kosten für die Unterbringung in einem gut ausgestatteten Zweibett-Zimmer. Egal, ob in einem öffentlichen Krankenhaus oder sogar im Privatspital, es werden alle Kosten vom Versicherer übernommen.

Bei einem Tarif mit Selbstbehalt muss der Patient, je Stufe des Selbstbehaltes, einen Teil der Aufenthaltskosten selbst bezahlen. Dies wird meist nach fixen Tagessätzen berechnet und kostet in etwa zw. EUR 100,- und EUR 300,- pro Kalendertag. Diese Kosten werden nach Aufenthalt vom Versicherer verrechnet und sind oftmals eine bittere Überraschung, weil man meist nicht mehr an den Selbstbehalt gedacht hatte.

Dafür ist der Selbstbehalt-Tarif jedoch um manchmal bis zu 50% günstiger, als der Volltarif.

Das macht natürlich einen spürbaren Unterschied, ob man als z.B. 40 jähriger Versicherungsnehmer statt EUR 160,- nur mehr EUR 80,- pro Monat.

Jetzt muss man nicht mehr wählen!

Ganz aktuell gibt es eine kurzfristige Aktion, bei der man den Sonderklasse-Tarif abschließen kann, aber keinen Selbstbehalt zahlen muss, falls man doch in eine Privatklinik gehen möchte.

Wie geht das?

Mit einem spezialisierten Anbieter konnten folgende Details vereinbart werden:

  • Aktion: Krankenhaus Sonderklasse
  • Spätester Versicherungsbeginn 1.12.2018
  • Private Krankenversicherung Sonderklasse für alle NeukundInnen
 bis zum
 45. Lebensjahr.
  • Kein Selbstbehalt bis zum 31.12.2025.

Bei Abschluss einer Sonderklasse in 
der Variante variabel oder konstant. Mit diesem Angebot erhalten Sie medizinische Spitzenleistungen sowohl im öffentlichen Spital als auch in der Privatklinik.

Das bietet dieser Tarif

  • Kostenersatz für Spitalsaufenthalt im Zweibettzimmer
  • freie Wahl des Spitals und Arztes Ihres Vertrauens
  • Sofortschutz nach Unfällen für bis zu vier Wochen
  • Hubschrauberbergung bis 5.000,– Euro
  • komfortables Zimmer, Menüwahl beim Essen
  • Gesundheits-Check alle zwei Jahre
  • Ersatz-Taggeld bei Verzicht auf Sonderklasse-Zweibettzimmer

Aktion gültig bei Beantragung bis spätestens 31. März 2019
Spätester Versicherungsbeginn 1.4.2019

0Tage0Stunden0Minuten0Sekunden

Hinweis:

Diese Konditionen gelten nicht für Verträge mit Sonderregelungen und in Verbindung mit anderen Aktionen.

Sprechen wir persönlich

Eine Versicherung soll optimalen Schutz bieten und im Fall der Fälle verlässlich da sein. Damit es keine Überraschungen gibt, empfehlen wir ein klärendes Gespräch mit unseren Experten, bei dem persönliche Anliegen und Bedürfnisse ausführlich besprochen werden können.

Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da, bzw.

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Direkt-Verrechnung auch bei Privat-Arzt

Nichts mehr zahlen beim Wahlarzt…

Wer sich privat bei einem sogenannten Wahlarzt bzw. Privatarzt behandeln lassen möchte, muss diese Leistung selbst bezahlen. Zumindest muss man das Honorar des Arztes vorab zahlen und kann dann versuchen einen verschwindend geringen Teil davon wieder von seinem gesetzlichen Sozialversicherungsträger (GKK, SVA, BVA usw.) zurückzufordern.

Klingt kompliziert, ist es auch. Trotz der immer moderner werdenden Webseiten der Sozialversicherungen und den einfachen Möglichkeiten über Handy solche Rechnungen bzw. Honorare einzureichen, weiß man selten vor dem Arztbesuch wieviel einem danach wohl ersetzt werden wird.

Selbst wer eine private Zusatz-Krankenversicherung hat muss zuerst das Honorar des Privatarztes bezahlen und kann danach die Kosten geltend machen. Natürlich erhält man mit einer zusätzlichen Krankenversicherung zwischen 80 % und sogar 100% der Kosten des Wahlarztes refundiert. Doch der etwas umständliche Vorgang der finanziellen Vorleistung bleibt.

Dies soll sich nun künftig ändern:

Was bei der Sonderklasse-Versicherung (stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus) schon längst üblich ist, nämlich die sogenannte Direktverrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherung, soll nun auch für den sogenannten „ambulanten Tarif“ gelten. Jener Tarif, der für Zusatzleistungen bei Privatärzten und Heilbehelfen zuständig ist.

Direkt-Verrechnung zwischen Arzt und Versicherer

Die Direkt-Verrechnung bei Privatärzten würde eine Neuerung in der Versicherungslandschaft darstellen, da bisher noch kein Versicherer diese Möglichkeit angeboten hat. Dafür ist es notwendig, dass Wahlärzte, die ihren Patienten diesen Vorteil ermöglichen möchten, mit dem Versicherer eine Vereinbarung über die Direkt-Verrechnung treffen.

Es ist absehbar, dass früher oder später solche Vereinbarungen Standard werden. Gerade für Ärzte-Zentren und Gemeinschafts-Ordinationen kann das auch eine Einsparung in der Administration, wenn die Praxis-Gehilfen nicht mehr mit der Ausstellung von Honoraren und dem Kassieren von Bargeld beschäftigt sind und nicht mehr die Bankomat-Karte benötigen und Belege ausdrucken müssen.

Digitalisierung medizinischer LeistungenHier ergibt sich ein weiteres Feld, auf dem die Digitalisierung einen Vorteil für Patient und Arzt ermöglicht. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Wer privat versichert ist und den ambulanten Tarif eingeschlossen hat, wird künftig auch ohne Geld zum Privatarzt gehen können.

Online-Angebot

Aber nicht nur das Arzt-Honorar fällt unter die Digitalisierung. Auch Angebote für private Krankenversicherungen können schnell und unkompliziert über diese Plattform angefordert werden.

Einfach das Anfrage-Formular ausfüllen und das persönliche Angebot erhalten.

Warum boomen Krankenversicherungen?

Die Auswertung einer repräsentativen Umfrage:

Lt. einem Bericht des Versicherungsjournals hat das Linzer Marktforschungsinstitut Market Anfang 2018 eine Umfrage in Oberösterreich bei über 16jährigen gemacht.

Warum werden verstärkt private Krankenversicherungen abgeschlossen?

Bereits ein Drittel der Befragten verfügte bereits über eine eigene Gesundheitsvorsorge. Der überwiegende Grund liegt bei der erwarteten besseren Versorgung durch eine Sonderklasse-Versicherung und kürzeren Wartezeiten bei dem Besuch bei Privatärzten. Ein weiteres Drittel nimmt an, dass es in Österreich eine Zwei-Klassen-Versorgung gibt.

Weitere Gründe für den Abschluss einer Zusatzversicherung waren;

ruhigere Zimmer auf der Sonderklasse und daher bessere und kürzere Genesung, offene Besuchszeiten, bessere Leistungen und Zusatzangebote, sowie kürzere Wartezeiten und bevorstehende Geburten.

Was spricht für eine Privat-Versicherung?

Fast die Hälfte der Interview-Partner hat eine Vorsorge oder kann sich aus folgenden Gründen vorstellen in nächster Zeit eine private Krankenversicherung bei einem Experten abzuschließen.

Im Detail:

42 % Bessere Behandlung und Versorgung, bevorzugte Betreuung, mehr Aufmerksamkeit
19 % Kürzere Wartezeiten, raschere Termine, schnellere Versorgung und Abwicklung
18 % Einzelzimmer, bessere Zimmer, weniger Personen im Zimmer, offene Besuchszeiten für Angehörige
10 % Mehrleistungen, Vorteile und Zusatzleistungen, Angebote
9 % Freie Arztwahl, Privatärzte, ev. besser ausgebildete Ärzte
8% Schwangerschaften in Planung, bevorstehende Geburten
6 % Sicherheit, Absicherung der Gesundheitsvorsorge für das Alter
5 % Sonderklasse wird der allgemeinen Klasse bevorzugt
1 % Unbedingt notwendig für Selbstständige und Freiberufler
1 % Kostenersatz bei nicht Inanspruchnahme von Versicherungs-Leistungen
1 % Bestehende Gesundheitsprobleme oder Krankenhaus-Aufenthalte

Was versteht man unter Zusatzleistungen?

Besonders interessant erscheinen den Befragten die möglichen Zusatzleistungen, vor allem jene aus dem sogenannten Ambulanz-Tarif, der Privatärzte, Heilbehelfe, Apothekenkosten, Massagen, Physiotherapie, Kur und vieles mehr beinhaltet.

Besonders die freie Arztwahl bei einem Spezialisten und die kurzfristige Terminvergabe sind ein großer Anreiz. Der Wahlarzt verbringt in der Regel ca. 30-45 Minuten mit dem Patienten, bzw. so lange es eben nötig ist um eine ausführliche Therapie und rasche Heilung zu ermöglichen. Selbst bei Routinekontrollen oder Vorsorge-Untersuchungen.

Gibt es Gründe gegen eine Krankenversicherung?

Gut die Hälfte der Befragten schiebt den Abschluss einer Zusatz-Krankenversicherung noch hinaus, weil sie denken, dass diese Art der Absicherung mit hohen Kosten verbunden ist.

Nur 16 % meinen, dass eine private Vorsorge beim derzeitigen Gesundheitssystem nicht notwendig sei. Junge Menschen ohne Krankenakte neigen dazu nur den Ist-Zustand der eigenen Gesundheit zu bewerten und können sich nicht vorstellen, dass sie je ein Krankenhaus benötigen werden.

Was kostet eine private Krankenversicherung?

In der Rubrik „Ratgeber“, unserem Krankenversicherungs-Wiki, wird sehr beispielhaft erklärt, wie man die Kosten für die Gesundheitsvorsorge gut relativieren kann:

 Link zum Kosten-Ratgeber >>

50 % günstigere Prämie durch Selbstbehalt-Tarife?

Ähnlich, wie man es bereits bei Kasko-Versicherungen von Fahrzeugen kennt, gibt es auch für Sonderklasse-Versicherungen einen sogenannten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist ein bestimmter Einmal-Betrag, der nur fällig wird, sollte man wirklich einen stationären Aufenthalt in einem Spital benötigen.

Dafür wird die Prämie der Versicherung allerdings um bis zu 50% günstiger. Und das bei gleichen Leistungen!

Lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot berechnen!

Patient fällt von OP-Tisch – Tot!

Patient fällt bei einer Operation vom Behandlungstisch und verstirbt später.

Was sich anhört wie ein besonders schlechter Film, wurde leider für die Hinterbliebenen eines Patienten in einem Grazer Krankenhaus zur bitteren Realität.

Ein Patient, der sich in einem öffentlichen Krankenhaus in der Steiermark einer geplanten Herzoperation unterziehen wollte, ist nun ca. 14 Tage nach der Operation verstorben. Die Operation war notwendig, da sich der Patient in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand befand.

Was war passiert?

Während der laufenden OP scheint sich ein technischer Fehler bei dem High-Tech Operations-Tisch aufgetreten sein, der das Abrutschen des Patienten verursacht hatte.
Bei Operationen werden Patienten vom gewöhnlichen Krankenbett auf spezielle OP-Auflagen umgebettet. Diese Auflagen werden anschließend direkt auf dem Tischfuß des OP-Tisches platziert und fixiert. Nach der OP kommt der Patient wieder von der Auflage in sein Krankenbett.

Beim Fixieren der Auflage soll ein Defekt oder Versagen eingetreten sein, was den Sturz schließlich verursacht hatte. Ob es sich dabei um menschliches Versagen, einen unwahrscheinlichen Materialfehler oder gar um ein IT-Problem handelt ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Der Sprecher der Staatsanwalt sagte, dass er mit der Krankenanstalt in Kontakt stehe. Auch eine Obduktion des Patienten wurde angeordnet.

Todesursache unklar

Laut Sprecher der Krankenanstalt wurde der Patient beim Sturz vom Operations-Tisch nicht verletzt. Auch soll der Patient bereits vor der Behandlung in einem schlechten Gesundheitszustand gewesen sein. Obwohl das Abrutschen vom OP-Tisch als Todesursache wahrscheinlich auszuschließen ist, wurde die Staatsanwaltschaft einbezogen, um die genau Ursache zu klären.

Über den genauen Hergang des Abrutschens bzw. des Sturzes gab es in der Öffentlichkeit bisher keine genauen Mitteilungen oder Angaben. Sicher ist nur, dass neben den Angehörigen auch die Beteiligten Mitarbeiter des Krankenhauses schwer geschockt über diesen Vorfall sind.
Alle anderen OP-Säle mit Tischen der gleichen Bauart mussten vorübergehend gesperrt und überprüft werden. Mit dem Operations-Team wurden und werden noch viele Gespräche geführt, um noch mehr Details zum Hergang zu erfahren und um schließlich die Todesursache klären zu können.

Bessere Versorgung für Privatpatienten

Solche Ausnahmefälle lassen einen immer wieder über das aktuelle Gesundheitssystem in Österreich nachdenken und spekulieren, ob es in dieser Form noch lange aufrecht zu erhalten bleibt. Viele Experten warnen, dass sich Österreich eine gute Versorgung auf Dauer nicht mehr leisten kann. Die Regierung spart an vielen Stellen, um das System noch eine Zeit lang am Leben zu halten. Dabei wird der Rotstift oft zum Nachteil der Bürger angesetzt, weil sich so am Einfachsten sparen lässt.

Weniger Untersuchungen, nur mehr ein Facharzt-Besuch pro Quartal, einfache Behandlungen mit günstigeren Materialien und überhaupt weniger gesundheitsfördernde Maßnahmen als bisher werden demnächst die Folge sein.

Privatpatienten erhalten wesentlich mehr

Es wird mittlerweile offen ausgesprochen, dass es in Österreich medizinisch gesehen eine 2-Klassen-Gesellschaft gibt. Jene, die im öffentlichen System der Sozialversicherungsträger versichert sind und jene, die zusätzlich eine private Krankenversicherung angeschlossen haben.
Sogenannte Privatpatienten genießen ohne Zweifel bessere Versorgung in jeder Hinsicht. Sie können Privatkliniken und Ärzte frei wählen, besondere Behandlungen und Untersuchungen in Anspruch nehmen und erhalten spezielle Heilbehelfe zusätzlich.
Im Spital gibt es dann keine eingeschränkten Besuchszeiten mehr und die Versicherung rechnet immer direkt mit dem Spital ab. Einen besonderen Vorteil gibt es für schwangere Frauen, die einen geplanten Kaiserschnitt (Sectio) vornehmen lassen wollen. Manche Versicherer nehmen sogar Frauen in Deckung, die schon schwanger sind und zwar ohne Wartezeit.

Individuelle Leistungen und Kosten

Es gibt sieben verschiedene Anbieter, mit verschiedensten Tarifen und Selbstbehalten. Es empfiehlt sich, die optimale Gesundheitsvorsorge vom Experten berechnen zu lassen.
Der Spezialist findet das beste Angebot für jeden Versicherungstyp und gewährleistet so die beste private Krankenvorsorge.

Angebot ausrechnen lassen

Um die günstigste Prämie zu finden benötigt der Experte Ihr Alter, die Postleitzahl, Ihren aktuellen Versicherungsträger (GKK, SVA, BVA, usw.), sowie Kontaktdaten, um Ihnen das Angebot zusenden zu können. Die persönliche Beratung wird Sie positiv überraschen.

(Original Bericht: https://steiermark.orf.at/news/stories/2923928/)

Thanks God, I have a Versicherungsmakler!

Thanks God, I have a Versicherungsmakler!

Dieser lapidare Spruch hat der Kundin einer privaten Krankenversicherung eine Menge Geld und Sorgen erspart. Sie wollte eine Kranken-Zusatzversicherung abschließen und wählte vernünftiger Weise dafür einen Versicherungsmakler.

 

Was unterscheidet den geprüften Versicherungsmakler von anderen Versicherungsvertretern?

Um es kurz zu unterteilen, gibt es den angestellten Außendienst von Versicherungsgesellschaften, dann gibt es selbstständige Versicherungsagenten und an der Spitze dieser Vertriebsbranche stehen die Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Die Unterschiede für den Kunden könnten größer nicht sein.

 

Angestellter Außendienst:

Ist der angestellte Außendienst, die ursprünglichen Versicherungsvertreter eines bestimmten Versicherers, sind ausschließlich dem eigenen Arbeitgeber verpflichtet. Logischer Weise, denn der Außendienst ist Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers. Diese Mitarbeiter müssen natürlich Polizzen des eigenen Hauses verkaufen. Selbst dann, wenn es für den Kunden bei anderen Gesellschaften günstigere Verträge geben würde. Verträge von anderen Versicherungen vergleichen und den Kunden über Vor- und Nachteile beraten, darf der angestellte Außendienst eigentlich nicht.

 

Versicherungsagenturen:

Versicherungsagenten sind zwar selbstständig, doch muss man hier unterscheiden ob es sich um eine General-Agentur einer bestimmten Versicherung handelt oder ob es eine Mehrfach-Agentur ist, die viele Versicherungen als Partner hat.

Bei Agenturen müssen alle Versicherungsverhältnisse im Impressum der Webseite aufgeführt werden. Somit bietet ein Teil der Versicherungsagenten mehrere Versicherungen an.

 

Angestellter Außendienst und Versicherungsagenten sind jedoch stets sogenannte Erfüllungsgehilfen des Versicherers und können sich nur bedingt auf die Seite des Kunden stellen.

Anders stellt sich das bei einem geprüften Versicherungsmakler dar.

 

Der geprüfte Versicherungsmakler:

Seit nunmehr über 20 Jahren gibt es dafür sogar ein eigenes Maklergesetz, welches die Tätigkeiten und Pflichten des Maklers genau regelt. Der Makler ist ein sogenannter Bundesgenosse des Kunden, das bedeutet frei übersetzt, er ist der Verbündete des Kunden in jeder Hinsicht. Er muss die Rechte des Kunden sogar gegen eine Versicherung wahren und es ist nicht selten, dass sich ein Versicherungsmakler besonders für seine Kunden einsetzt und ihm sogar bei notwendigen Klagen und Deckungsprozessen zur Seite steht.

Der Makler darf auch gerade aufgrund seiner hohen erworbenen Kompetenz beraten, vergleichen und empfehlen. Mit dem Makler-Vertrag bzw. -Vollmacht kümmert er sich für den Kunden um alle Verträge und Polizzen. Ändert zu teure Polizzen und schließt günstigere Verträge ab oder erhöht notwendige Leistungen.

 

Wie hilft das in der Praxis?

Wie das nun mit der besagten Kundin war, die zum Glück die Krankenversicherung bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen hat, zeigt sich in einem Fall aus der Praxis.

Nach dem Beratungsprotokoll, in dem alle notwendigen und mehr Fragen beantwortet und besprochen wurden, konnte die Kundin das für sie beste Paket abschließen. Ab sofort konnte sie sicher sein, dass jeder Krankenhausaufenthalt auf der Sonderklasse, bzw. sogar in einer Privatklinik möglich ist. Es ist ein gutes Gefühl immer die beste Versorgung zur Verfügung zu haben.

Nach einiger Zeit entstand bei der Patientin der Wunsch auch Privatärzte für ambulante Behandlungen aufsuchen zu können. Dies tat sie auch, jedoch ohne vorher ihrem Makler Bescheid zu geben. Denn der Makler müsste ja zuvor noch den sogenannten Ambulanz-Tarif für sie einschließen, damit sie auch für diese Kosten der Wahlärzte die entsprechende Deckung hat. Schließlich kam die Patientin mit der Rechnung eines Privatarztes zum Makler und erklärte, dass sie unbedingt diesen Privatarzt-Tarif auch haben möchte.

Am selben Tag noch konnte ihr Makler die passende Variante für sie einschließen, damit sie für die Zukunft nun nicht mehr nur in die Privatklinik gehen konnte, sondern zusätzlich auch jede Untersuchung oder Behandlung bei einem Privatarzt durchführen lassen kann.

Als besondere Draufgabe erreichte der geprüfte Makler für seine Kundin, dass die bisher angefallenen Kosten des ersten Wahlarzt-Besuches doch noch zusätzlich übernommen werden konnten.

 

Da kann man nur sagen, Gott sei Dank bin ich beim Versicherungsmakler versichert!

Wenn Sie auch alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen möchte, wie z.B.;

  • Privatklinik
  • Einbettzimmer
  • offene Besuchszeiten
  • Wahlarzt-Behandlungen
  • Behandlungen während der Schwangerschaft
  • und vieles mehr…

dann lassen Sie sich einfach Ihr persönliches Angebot ausrechnen!

Je früher, desto günstiger.

Private Kranken-Versicherung überflüssig oder…

Private Krankenversicherung notwendig oder überflüssiger Luxus?

Private Krankenversicherungen sind präsenter denn je. Im Radio und Fernsehen, im Internet und in der Zeitung, überall wird uns der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ans Herz gelegt.

Doch ist der Abschluss solcher Krankenversicherungen wirklich so wichtig?

 

Vergleich Private vs. Öffentliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen haben ihre Vorzüge: Infolge eines Unfalles oder einer Krankheit übernehmen sie die Kosten, wenn die Behandlung in einer privaten Struktur erfolgt.

Das System sieht vor, dass solche Kosten normalerweise von öffentlicher Hand getragen werden. Wenn man sich beispielsweise an ein öffentliches Krankenhaus wendet, ist dies auch der Fall.

In letzter Zeit werden jedoch immer mehr Stimmen laut, die dem öffentlichen System einen starken Leistungsrückgang vorwerfen. Eine private Vorsorge wird unbedingt erforderlich, um die Deckung bei gesundheitlichen Vorfällen zu gewährleisten, heißt es.

Doch ist das wirklich so? Wird eine Versorgung durch die öffentliche Hand bald nicht mehr möglich sein und der Abschluss einer private Krankenversicherung wird unumgänglich? Die Antwort lautet Ja!

Das öffentliche System mag einige Nachteile haben, ist jedoch darauf bedacht jedem versicherten Bürger ein Mindestmaß an Heilung und Pflege zu gewährleisten. Und hierbei unterscheidet sich die gesetzliche von der privaten Krankenversicherung. Das gesetzliche Mindestmaß steht hier gegenüber der privaten Krankenzusatz-Versicherung mit der bestmöglichen Versorgung mit den modernsten und teuersten Möglichkeiten.

Hochwertige Leistungen und eine qualitativ gute Versorgung, das alles bietet das private Gesundheitssystem. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher unbedingt anzuraten.

KonsumentInnen sollten sich jedoch genau darüber informieren lassen, welche Versicherung in ihrer aktuellen Lebenslage empfehlenswert ist. Wer Absicherung für die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit benötigt, der ist mit einer privaten Unfall-oder Krankenversicherung bestens beraten.

Eine Unfall-oder Krankenversicherung sind unbedingt notwendig um finanzielle Katastrophen vorzubeugen.

 

Welche Nachteile hat eine private Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung kostet Geld. Die Prämie steigt jährlich mit dem Eintrittsälter, das bedeutet, die Vorsorge in jungen Jahren wirkt sich günstig auf die Kosten aus.

 

Welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung?

  • Sonderklasse-Behandlung in ganz Österreich
  • Privatklinik möglich
  • Einbettzimmer möglich
  • Bestmögliche medizinische Versorgung
  • Offene Besuchszeiten für Angehörige
  • Auch bei bestehender Schwangerschaft möglich
  • Freie Arztwahl bei Fachärzten
  • Spezial-Behandlungen und Heilbehelfe
  • Gruppentarife möglich
  • Direktverrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer

 

Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass eine private Krankenvorsorge die beste Maßnahme zur eigenen Gesundheitsvorsorge ist, weil eine Deckung durch die öffentliche Hand nur mehr „ausreichend“ gegeben ist.

Ob die gesetzliche Sozialversicherung den Mindeststandard halten kann oder gar zu weiteren einschnitten gezwungen wird steht aktuell in den Sternen.
Damit Sie nicht von den Sternen abhängig sind, lassen Sie sich Ihre Absicherung nach Maß zeigen!

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