Testament

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Studie deckt auf: Nur jeder zweite Patient mit Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

 

Haben Sie sich je gefragt, sollten Sie aufgrund einer medizinischen Notlage eingeschränkt sein, wer die Entscheidungen für Sie trifft?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit automatisch der Ehepartner oder nächste Angehörige entscheidet. Dies ist mitnichten so. Eine aktuelle Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, für die 998 Patienten auf elf Intensivstationen befragt wurden, macht den Aufklärungsbedarf deutlich.

 

Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen?

Da in Deutschland und Österreich das Selbstbestimmungsrecht gilt, gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer im Notfall die Entscheidungen trifft.

Wenn keine entsprechenden Dokumente vorliegen wird nicht selten vom Gericht eine völlig fremde Person als Gutachter und Vormund eingesetzt, die über den mutmaßlichen Willen des Patienten spekuliert und unter Umständen auch über dessen Finanzen entscheidet.

Eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht, laut der Studie nur bei jedem zweiten Patienten vorhanden, schafft Abhilfe und sorgt dafür Komplikationen zu vermeiden und klare Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Mit einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden durchgeführt oder unterlassen werden sollen wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung wird dagegen nicht geregelt, welche Personen die Entscheidungen an seiner Stelle treffen dürfen.

Bei einer Vorsorgevollmacht wird ein Vormund ausgewählt, der die Entscheidungen trifft und den Patienten in bestimmten Angelegenheiten vertritt, auch in finanziellen oder behördlichen.

Es empfiehlt sich also, sich früh genug Gedanken zu machen um im Falle des Falles abgesichert zu sein.

 

Woher bekomme ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten und sprechen sie die Dokumente zusammen mit ihm durch. Wichtig ist, dass Maßnahmen konkret benannt werden, das heißt zB bei welcher Erkrankung genau welche Behandlung erfolgen soll. Zudem muss das Dokument deutlich lesbar und von dem Betroffenen unterschrieben sein.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist zudem eine notarielle Beglaubigung nötig, wenn auch Immobiliengeschäfte getätigt werden!

Bewahren Sie die Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort auf und lassen Sie auch die Menschen in Ihrem Umfeld wissen wo die Dokumente im Notfall zu finden sind! So können Sie dafür sorgen dass unangenehme Situationen, die im Extremfall auch über Leben und Tod entscheiden, vermieden werden.

 

Nicht zuletzt bleibt zu hoffen, dass die Gesundheitspolitik in Zukunft die Aufklärung über die Rechte und Möglichkeiten bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stärker in den Fokus rückt, auch Hausärzte sollten entsprechend informiert werden.

 

 

(Simon Rösgen 23.08.2017, Quelle: mit Pressematerial divi.de)