Freiberufler
Krankenversicherungen für freiberuflich tätige Personen, die bestimmten Branchen angehören, und sich entscheiden können, ob sie sich über die gesetzliche Sozialversicherung oder privat krankenversichern wollen. („Opting-Out“).
Krankenversicherungen für freiberuflich tätige Personen, die bestimmten Branchen angehören, und sich entscheiden können, ob sie sich über die gesetzliche Sozialversicherung oder privat krankenversichern wollen. („Opting-Out“).
Freiberuflich Tätige sind verpflichtet, eigenverantwortlich für ihren Krankenversicherungsschutz zu sorgen – denn für alle freiberuflichen Tätigkeiten besteht weiterhin Versicherungspflicht!
Personen, die freiberuflich Tätig sind und einer der folgenden Berufsgruppen angehören (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer oder Architekt & Zivilingenieur) können sich frei entscheiden, sich entweder im Rahmen des ASVG bzw. GSVG zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Die Leistungs- und Prämienunterschiede von Gruppen-Krankenversicherungen für Freiberufler:innen sind erheblich.
Wir unterstützen Sie dabei, die Tarife und Leistungen der relevanten Anbieter für Ihre individuellen Bedürfnisse zu vergleichen.
Opting-Out für Freiberufler im Detail:
Alle selbstständig Erwerbstätigen in Österreich unterliegen der Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt.
Die einbezahlten Prämien werden aufgeteilt in Kosten für die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und einen freiwilligen Anteil für die Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe der Prämie hängt vom Gewinn ab, wobei es eine monatliche Höchstbeitragsgrundlage von EUR 7.525 monatlich (EUR 90.300 p.a.) gibt. Bezahlt werden die Prämien entweder monatlich oder quartalsweise.
Die gesetzliche Versicherung für Selbstständige unterteilt sich noch in sogenannte „Sachleister“ und „Geldleister“. Bei Sachleistungs-Empfänger:innen verhält es sich ähnlich wie bei Arbeitnehmer:innen. Die Kosten für Krankenbehandlungen werden direkt mit den Vertragsärzt:innen abgerechnet. Lediglich bei Wahlärzt:innen muss vorab bezahlt werden und das Honorar kann anschließend bei der Sozialversicherung geltend gemacht werden. Geldleistungs-Empfänger:innen bezahlen Behandlungen immer selbst im Vorhinein und erhalten die Leistungen erst im Nachhinein refundiert.
Die Unterscheidung, ob man der Sach- oder Geldleistung zugeordnet ist, liegt im Wesentlichen an bestimmten Einkommensgrenzen, die erreicht werden müssen.
Freiberufler sind nicht gezwungen bei einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger versichert zu sein. Sie können auch einen privaten Krankenversicherer wählen und dabei einen für sie passenden kostengünstigeren Volltarif wählen. Dabei sind vor allem die Sonderklasse im Krankenhaus, bzw. für Privatspitäler, und der Ambulanz-Tarif für alle Privat- und Wahlärzte interessant.
Gerne beraten wir Sie umfassend, um die beste Krankenversicherung für Ihren Berufsstand zu finden.