Rezeptgebühr für Apotheken

6 Euro Rezeptgebühr

Eine Steigerung von 11,1 Prozent seit 2014.

2017 – 5,85 Euro,

2015 – 5,55 Euro,

2014 – 5,40 Euro.

 

Ab 2018 gelten erhöhte Beiträge.

Ab 2018 erhöht sich die Rezeptgebühr abermals, diesmal auf EUR 6,00.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen bei der Rezeptgebühr:

Für eine Rezeptgebühr-Befreiung kommen Personen in Frage, deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 € für Alleinstehende bzw. 1.363,52 € für Ehepaare nicht übersteigen. Ebenso Personen die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 1.045,83 € für Alleinstehende bzw. 1.568,05 € für Ehepaare nicht übersteigen. Für jedes Kind erhöhen sich die Beträge um 140,32 €.

Die Höchstbeitragsgrundlage liegt monatlich bei 5.130 Euro bzw. täglich bei 171 Euro. Für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 10.260 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 438,05 Euro pro Monat.

35 Cent mehr für die e-card

Das Service-Entgeld für die e-card wird im November 2018 für das Jahr 2019 fällig und beträgt 11,70 Euro. Die NÖ Gebietskrankenkasse informiert über die neuen Beträge, die ab 1. Jänner 2018 in der Krankenversicherung gelten. Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse.

(21. Dezember 2017, Quelle: http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Rezeptgebuehr-steigt-2018–auf-6-Euro-an-59469753)