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Die e-card erhält ein Foto

Neue E-Cards gibt es nur mehr mit Foto des Versicherten.

Seit 01.01.2020 wird auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild angebracht sein.

In der Regel kann die Sozialversicherung die Fotos der Karteninhaber von verschiedenen Behörden abfragen. Das heißt der Karteninhaber muss nicht wie für Reisepass oder Führerschein ein eigenen Bild erstellen lassen. Falls dennoch kein Foto in einer amtlichen Kartei vorliegen sollte muss leider ein Foto zur Verfügung gestellt werden, das den Passbildkriterien entspricht.

Warum gibt es jetzt Fotos auf der e-card

Dass der Mißbrauch der e-card stattgefunden hatte wurde in diversen Medien längst rauf und runter berichtet. Daher müsste die korrekte Frage wohl eher lauten „Warum erst jetzt“. Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich zum einen in der Bürokratie, bzw. den laufenden Regierungsumbildungen, die eine Zusammenlegung und Vereinfachung der internen Abläufe in der Sozialversicherung erst ermöglicht haben. Dies wurde zwar schon 2018 begonnen, konnte aber erst Ende 2019 erfolgreich umgesetzt werden.

Zum Anderen ist die Anzahl der Mißbrauchsfälle mit e-cards wohl derart gestiegen und somit auch der wirtschaftliche Schaden für die Gesamtbevölkerung, dass die Personalisierung der e-card mittels eindeutig identifizierbarem Foto notwendig geworden ist. Man meint, dass man damit den die falsche Verwendung durch andere Personen, sei es aus dem familiären Umfeld oder durch Bekannte des eigentlichen Karteninhabers vermeiden kann.

Die Annahme ist wohl zutreffend, denn Karteninhaber und der „falsche“ Patient müssten sich schon sehr ähnlich sein, um einen Mißbrauch weiterhin durchführen zu können und nicht vom medizinischen Personal erkannt zu werden. Womit auch ein kleiner Haken an der sicherlich gut gemeinten Aufwertung der e-card entstanden ist.

Medizinisches Personal wird Identitäts-Prüfer

Die e-card gilt als Nachweis, dass der auf der Karte genannte Patient sozialversichert ist und somit Anspruch auf die gesetzliche medizinische Versorgung hat. Ob nun der Karteninhaber auch gleichzeitig der berechtigte Patient ist, was im Normalfall selbstredend so sein sollte, muss nun der jeweilige behandelnde Arzt, bzw. dessen Ordinationshilfe überprüfen. Somit geht die Identitätsfeststellung an die Ordinationshilfe über, die auch die unangenehme Aufgabe hat das Bild und die Person genau zu mustern, sprich zu prüfen und gesetzten Falles die noch unangenehmere Aufgabe, einen falschen Patienten zu entlarven und die Behörden zu verständigen.

Dass dies keine Aufgabe ist, die man sich im Alltag wünscht ist offenbar.

Main-ID für alle Behörden und Services

Da die e-card grundsätzlich eine gute Sache ist, aber auch immer mehr solcher Karten zusammenkommen, wie etwa Personalausweis, Führerschein, etc…, ist die Überlegung eines übergeordneten Hauptausweises, oder Main-ID genannt, nicht abwegig. Damit hätte man alle Services, bzw. Dokumente von Behörden auf nur einer Karte und müsste nur mehr diese eine Karte physisch mit sich führen.

Eine Auslagerung dieser Main-ID in eine App bzw. auf das Smartphone wäre der nächste logische Schritt. Es wird sich zeigen wie diese Idee weiter verfolgt wird und wie dieser Gedanke umgesetzt wird.

Mehr Infos zur e-card: http://www.chipkarte.at/foto

Privatpatienten haben diese Probleme nicht

Als Privatpatient hat man zwar auch eine „Karte“, aber in der Regel genügt bei einem Krankenhaus-Aufenthalt die Versicherungsnummer der Polizze und wenn ein Privatarzt noch keine Direktverrechnung mit den Versicherern anbietet, erhält man den Gutteil der Kosten ohnehin auch im Nachhinein ersetzt.

Wie Sie Privatpatient werden und auf Wartezeiten beim Arzt verzichten können?

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HIV-Test doch nicht auf Krankenkasse

Die Krankenkassen übernehmen nun doch nicht die Kosten für den HIV-Test, wie im Vorjahr verlautbart.

 

„Do you know your status?“

 

Das war ein Slogan des Wiener Live Ball, der jährlich zugunsten HIV-Infizierter Spenden sammelte.

Gerade weil es wichtig ist, seinen „Status“ zu kennen, sollte sich jeder, wie bei der jährlichen Gesunden-Untersuchung, testen und vergewissern lassen, dass keine HIV-Infektion vorliegt. Zwar ist die Übertragungsweise mittlerweile gut bekannt und ist eine Ansteckung im täglichen Umgang mit Menschen unwahrscheinlich. Dennoch gibt es Risiken, die das Leben drastisch verändern können. Mit der raschen Feststellung einer Infektion, kann man nicht nur sich selbst behandeln lassen, sondern auch sein Umfeld aktiv vor einer Ansteckung schützen.

 

Vorschlag der Integration abgelehnt

 

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat den damaligen Vorschlag der Gesundheitsministerin abgelehnt. Dieser hätte vorgesehen, dass der HIV-Test ein Teil der Vorsorgeuntersuchung würde. Jedoch meint der Hauptverband, dass die Vorsorgeuntersuchung nur für die gesunde Bevölkerung relevant sei, um Risikofaktoren zu entdecken und Volkskrankheiten rechtzeitig zu erkennen.

 

Das heißt, wer seinen HIV-Status wissen möchte, muss nach wie vor in die eigene Tasche greifen und den Bluttest selbst finanzieren.

Gerade für Betroffene ist es wohl Salz in der Wunde, wenn man das Thema der privaten Krankenversicherung ansprechen muss. Wer eine solche Zusatzversicherung vor der HIV-Infektion abgeschlossen hatte, dem wir zwar das Leiden unter der Krankheit nicht erleichtert werden können, jedoch bei den Kosten sieht es mit einer Privatversicherung schon ganz anders aus.

 

Besser als die Sozialversicherung

 

Privatpatienten, also Menschen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können sich jederzeit ärztlich untersuchen lassen und auch Blutanalysen beauftragen. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Ambulanz-Tarif. Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Jahreslimits für Honorare von Wahlärzten. Das heißt man kann Leistungen zwischen EUR 1.500,- und sogar bis zu EUR 12.000,- pro Jahr einreichen.

 

Bei diesem Thema ist man ausnahmsweise im Vorhinein gescheiter, denn jeder hat heute die Wahl eine solche Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Nur für sich oder für die ganze Familie.

Do you know your Versicherungs-Status?

 

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Sind Sie ein 7-min-Patient?

Hier sollten Sie in sieben Minuten wieder gesund werden.
Was es mit diesen ominösen sieben Minuten auf sich hat lesen Sie hier.

Ambulanz im Krankenhaus hat keine Zeit für Patienten

Die ärztliche und medizinische Versorgung in Österreich ist gut, eigentlich sogar sehr gut und im Vergleich mit anderen EU-Ländern sogar herausragend.

Jedoch, nicht alle Bürger erhalten dieselben Behandlungen. Denn nicht nur, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsträger unterschiedliche Leistungen erbringen, nein sie erbringen überhaupt wesentlich weniger als medizinisch möglich wäre.

Man könnte nun sagen, dass das öffentliche Gesundheitssystem ausreichend ist um alle Bürger gleichermaßen zu versorgen. Und jeder kann jederzeit beim kleinsten Wehwehchen in die Notaufnahme (Ambulanz) in einem Krankenhaus gehen. Und das sogar kostenfrei. Noch!

Es gibt ausgesprochene Bestrebungen die Notaufnahme in Spitälern teilweise gebührenpflichtig zu machen. Wohl gemerkt zusätzliche Gebühren, die von Ihrem Lohn oder Gehalt schon abgezogen worden, die von Ihrem Arbeitgeber ebenfalls einbezahlt wurden und die Rezeptgebühren, die Sie jedes Mal bezahlen, wenn Sie ein Medikament verschrieben bekommen haben. Ein bisschen viel Gebühren.

Nun soll also eine Art Business-Class der Notaufnahme entstehen. Tatsächlich ist es so, dass die Krankenhäuser und das Personal permanent überlastet sind. Nicht nur, dass diese Berufe generell körperlich und geistig sehr fordernd und anstrengend sind, so müssen zusätzlich noch oft und viele Nachtdienste oder 24-Stunden-Dienste gemacht werden.

 

Pickel oder Fleischwunde

Wenn man es genauer betrachtet, sind die Überlegungen der gebührenpflichtigen Ambulanz nicht ganz unbegründet. Denn viel zu oft kommen Menschen in die Notaufnahme, die keine schwerwiegenden Krankheiten oder Verletzungen haben. Sondern nur Kleinigkeiten, die oft nicht einmal mit Schmerzen verbunden sind. Das berühmte Beispiel eines Eiterpickels am Augenlid, dass zwar unangenehm ist, aber auch leicht vom Hausarzt hätte behandelt werden können.

Durch solche Mini-Fälle wird aber das Personal aufgehalten und kann bei wichtigen Fällen nicht zeitnah reagieren. Oder es müssen Patienten sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen, weil tatsächliche Notfälle vorgereiht werden müssen, sollten.

 

Mit Geld ganz oben auf der Patientenliste

Somit kann man es durchaus nachvollziehen, wenn es Überlegungen gibt, die eine sogenannte „Fast-Lane“ (Überholspur) befürworten. In der Regel sind es aber Befürworter, die entweder genügend Geld oder eine entsprechende Versicherung haben. Beides wäre wünschenswert.

Ob dieser Gedanke ethisch korrekt ist und überhaupt im verfassungsrechtlichen Rahmen möglich ist, ohne die Gleichheit der Bürger aufzuheben, wird noch geprüft werden.

Auch wenn man es moralisch bedenklich finden mag, die Zeichen der Zeit stehen leider auf Veränderung. Und im medizinischen Bereich werden wir alle diese Änderungen spüren.

Die Trends gehen natürlich in diese Richtung. So wird z.B. schon jeder zweite junge Arzt ein sogenannter Wahlarzt, der keine Kassenpatienten mehr behandelt. Einerseits kann der Arzt seinen Patienten so viel umfassender, genauer und länger behandeln, andererseits ist es natürlich ein wirtschaftlicher Vorteil, nicht von den Tarifen der Krankenkassen abhängig zu sein.

 

Der 7-Minuten-Patient

Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage von informierten Kreisen nachvollziehbar, dass in mind. einem Wiener Krankenhaus eine Vorgabe existiert, die besagt, dass man genau 7 Minuten für einen Patienten verwenden darf.

Wer jetzt meint, der Arzt untersucht einen 7 Minuten lang, bzw. kurz, der wird enttäuscht. Nein, 7 Minuten von der Aufnahme, der Datenerfassung, der Anamnese, der Diagnose, dem Therapie-Vorschlag bis hin zum Ausdrucken des Rezeptes und der Verabschiedung. – Exakt 7 Minuten.

Immer mehr Menschen entscheiden sich dagegen ein 7-Min-Patient zu sein. Die beste Möglichkeit seine Zeit selbst zu bestimmen ist ganz einfach.

Eine Gesundheitsversicherung, die alle Kosten von Privatärzten und die Sonderklasse im Krankenhaus übernimmt. Der Preis ist im Verhältnis zu Vorteilen günstig. Rechnen Sie mit nur 2-3 EUR pro Tag für Ihre Gesundheit und seien Sie sorglos abgesichert.

Wählen Sie jeden Privatarzt den Sie möchten. Wählen Sie ein Krankenhaus das Sie möchten. Wählen Sie eine Operationszeit, ja sogar die Behandlungsmethode. Genießen Sie Massagen, TCM und Vieles mehr.

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Gibt es Patienten zweiter Klasse?

Ob wir Patienten zweiter Klasse sind und ob das Problem der Zwei-Klassen-Medizin in Österreich existiert.

Selbst mit der Zusammenlegung der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherungs-Träger wird es nicht automatisch eine Verbesserung der Leistungen für die versicherten Patienten geben. Weder gibt es mehr, bessere noch frühere Behandlungen durch die Zusammenlegung der Krankenkassen.

Wie gut ist man als Kassenpatient wirklich versichert?

Wer abgesehen vom praktischen Arzt, dem sogenannten Allgemein-Mediziner schon einmal zu einem Facharzt wie einem Orthopäden oder Dermatologen musste und nur zu einem Kassenarzt gehen konnte, wird folgenden Sachverhalt kennen.

Nachdem man sich telefonisch einen Termin ergattert hatte, der üblicherweise viel Zeit zwischen akuten Schmerzen und der erhofften Linderung beim Termin lässt, ist man kaum im Behandlungszimmer eingetreten schon fast wieder mit einem Rezept und guten Wünschen entlassen. Man denkt sich oft, dass man sich den Weg zum Arzt hätte sparen können und einfach das Rezept per Post oder Email bekommen könnte, dann hätte man nur den Weg zur Apotheke und gesundheitlich den selben Effekt, nur vermutlich eben früher.

Den Kassenarzt trifft dabei aber keine Schuld, da er in Regel bis zu 100 Patienten am Tag behandeln soll und dafür pro Patient leider nur einen sehr geringen Betrag zur Verfügung hat. Deshalb müssen so viele Patienten im Minutentakt durch eine Kassenordination geschleust werden.

Dass sich der „einfache“ Patient hier oft schlecht behandelt fühlt, weil nicht genügend Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden kann oder das Gespräch nur äußerst kurz ausfallen kann, ist durchaus nachvollziehbar.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die Anzahl der Privatpatienten nahezu monatlich steigt.

Wie werde ich Patient erster Klasse?

Viele Menschen wollen nicht mehr in überfüllten Ordinationen warten und hier womöglich noch von anderen Kranken zusätzlich mit Viren angesteckt werden. Der Trend geht eindeutig zur Sonderklasse und freien Arzt-Wahl bei Fachärzten.

Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Patienten meist nicht nur schnellere Termine, sondern auch die gewünschte Aufmerksamkeit und ausführliche Gespräche, solange bis eben alle Fragen des Patienten geklärt sind.

Zusätzlich müssen Schmerzpatienten nicht mehr lange auf Untersuchungen, wie z.B. CT oder MR warten und erhalten frühere OP-Termine.

Woher kommen diese Unterschiede?

Man darf dem Österreichischen Sozialsystem keinesfalls Unrecht tun, denn die Grundversorgung von Patienten auf Staatskosten ist weit und breit eine der besten.

Jedoch wie bei vielen anderen Bereichen im Leben, wie etwa Wohnen, Auto oder Handy, gibt es einfach unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse der Menschen. So ist es für einen vielleicht erträglich bei Bandscheibenschmerzen sechs Wochen auf eine Operation zu warten, so ist ein anderer bereit EUR 100 pro Monat für eine Zusatzversicherung auszugeben um dafür innerhalb von wenigen Tagen von den Schmerzen befreit zu werden.

Immer mehr Menschen sind daher bereit für diesen Lebensbereich mehr Verantwortung selbst zu übernehmen und schließen eine private Krankenversicherung ab.

Private Krankenversicherer haben lt. dem Versicherungsverband Österreich (VVO) im Jahr 2016 um knapp 100 Millionen EUR mehr Leistung erbracht als noch im Jahr 2014.

Gleichzeitig wurden aber knapp 200 Millionen EUR mehr eingenommen. Das bedeutet nicht, dass die Privatpatienten mehr Leistungen beziehen oder kränklicher sind, sondern, dass das Thema immer wichtiger für die Menschen wird und das Bewusstsein ein Zusatz-Krankenversicherung abzuschließen immer größer wird.

Dazu empfiehlt es sich einen professionellen Makler mit der Auswahl der besten Versicherung zu beauftragen. Da es hier um hohe Leistungen und dementsprechende Prämien geht, sollte man die Auswahl als Laie nicht selbst übernehmen, sondern sich von Spezialisten beraten lassen. Diese Experten finden in der Regel nicht nur die besten Leistungen, sondern können auch besonders günstige Tarife anbieten oder finden sogar eine geeignete Gruppenversicherung, mit der man bis zu 50 % Prämien-Nachlass erreichen kann.

Wie man überhaupt eine private Krankenversicherung bekommt, wo die besten Leistungen und günstigsten Prämien zu finden sind und wie man den Antrag auf eine Krankenversicherung am Schlauesten verfasst, wissen die Profis von krankenversicherung.wien.

Hier können Sie sich auch gleich Ihr persönliches Angebot zusenden lassen, gerne auch für Ihre gesamte Familie.

(Ursprungs-Artikel von Carina Pachner, 22.05.2018 NEWS)
(Titelbild: shutterstock_1015457809)

6 Euro Rezeptgebühr

Eine Steigerung von 11,1 Prozent seit 2014.

2017 – 5,85 Euro,

2015 – 5,55 Euro,

2014 – 5,40 Euro.

 

Ab 2018 gelten erhöhte Beiträge.

Ab 2018 erhöht sich die Rezeptgebühr abermals, diesmal auf EUR 6,00.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen bei der Rezeptgebühr:

Für eine Rezeptgebühr-Befreiung kommen Personen in Frage, deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 € für Alleinstehende bzw. 1.363,52 € für Ehepaare nicht übersteigen. Ebenso Personen die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 1.045,83 € für Alleinstehende bzw. 1.568,05 € für Ehepaare nicht übersteigen. Für jedes Kind erhöhen sich die Beträge um 140,32 €.

Die Höchstbeitragsgrundlage liegt monatlich bei 5.130 Euro bzw. täglich bei 171 Euro. Für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 10.260 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 438,05 Euro pro Monat.

35 Cent mehr für die e-card

Das Service-Entgeld für die e-card wird im November 2018 für das Jahr 2019 fällig und beträgt 11,70 Euro. Die NÖ Gebietskrankenkasse informiert über die neuen Beträge, die ab 1. Jänner 2018 in der Krankenversicherung gelten. Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse.

(21. Dezember 2017, Quelle: http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Rezeptgebuehr-steigt-2018–auf-6-Euro-an-59469753)

Eine Krankenversicherung für alle…

„In der Arbeitswelt des 21. Jahrhundert ergibt die Trennung in Selbständige und Angestellte bei der Krankenversicherung überhaupt keinen Sinn mehr, sondern verursacht nur unnötige Kosten und Bürokratie!“ Sabine Jungwirth, Unternehmerin und Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft. Der Experte Ernest Pichlbauer erwähnte im August 2017 dasselbe.

Was die Grüne Wirtschaft fordert, wird von Studien ebenfalls bestätigt. Eine Vereinheitlichung wäre von Vorteil.

Außerdem fordert die Grüne Wirtschaft eine ans 21. Jahrhundert angepasste Krankenversicherung. Rund 750.000 Personen sind in Österreich mehrfach. Der Aufwand stehe in keiner Relation, viele zahlen in mehrere Versicherungen ein, mit unterschiedlichen Zahlungsfristen und verschiedenen Versicherungsträgern.

Besonders aufwendig ist es für Ein-Personen-Unternehmen durch viel Bürokratie und doppelte Kosten.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen sind als EPU geführt, eine Modernisierung sei daher zwingend notwendig.

„Durch die Zusammenführung aller Versicherungsträger zu einer gemeinsamen, einheitlichen Versicherung wird garantiert, dass es einheitliche Leistungen für alle gibt und der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Formen der Erwerbstätigkeit wird leichter administrierbar.“, so Jungwirth abschließend.

 

(07. Dezember 2017, Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20171207_OTS0009/gruene-wirtschaft-eine-krankenversicherung-fuer-alle)

Krankenprämie sollen höher als Einkommen steigen

Laut Finanzmarktaufsicht benötigen Kranken-Prämien einen größeren Zuwachs als Einkommen

 

Solvency II wurde laut FMA von den Versicherern gut eingeführt, trotz des Niedrigzins. Höhere Prämien zu beginn, sollen die Notwendigkeit einer Steigerung ausgleichen.

Eine Solvabilitätsquote von durchschnittlich 237 Prozent hält die österreichischen Anbieter in einer festen Position. Der 2017er Bericht der FMA zeigt das Verhältnis zwischen Solvabilitätsquote und Solvenzkapitalanforderung, welche maximal 0,5 Prozent Eigenmittel vorgibt oder einen Zahlungsausfall in 200 Jahren.

 

Veränderungen sind unwesentlich

Bereits nach einem halben Jahr wurde mit 131 Milliarden Euro gewirtschaftet.

Eine Veränderung ist seit Solvency II kaum sichtbar, berichtet die FMA mit dem eher Konservativen Portfolio.

Sieht man von der Umschichtung der Veranlagungen ab, ist kaum eine höhere Verzinsung erkennbar. Die Liquidität einiger Anlagen nimmt ab.

 

Der Niedrigzins lässt private Krankenversicherungen leiden

Das Absenken der Veranlagungserträge schafft es nicht mehr den Fortschritt in der Medizin abzudecken, geschweige denn, die steigende Lebenserwartung.

So lässt der Niedrigzins nicht nur die Krankenversicherung leiden, sondern auch die Lebensversicherung.

Die Deckungsrückstellung betrug ende 2016 laut FMA 2,84 Prozent, welche sich nur durch ein hohes Risiko erarbeiten lies. Eine Prämienerhöhung sei sogar ungenügend.

 

Neue Prämien über dem Einkommen notwendig

Die Finanzmarktaufsicht sieht Prämienerhöhungen weit über der Einkommensentwicklung als notwendig. Einige Tarife liegen bereits hoch. Aufklärungsbedarf wird benötigt. Laut Kunden werden mehr Informationen gefordert um einen Überblick bzgl. Prämien und Leistungen zu haben. Prämienanpassungen sind oft kein Bestandteil der Beratung und die Unwissenheit verärgert die Kunden.

 

Die FMA ist für eine Veränderung der Prämienaufstellung

Höhere Prämien in den Anfangsjahren soll eine spätere extreme Erhöhung verhindern, kann jedoch abschreckend sein, da für denn Abschluss die Startprämie sehr relevant ist.

 

Solvency II wird kritisiert

Der mehr Aufwand bringt auch mehr Kosten mit sich, was wiederum am Versicherungsnehmer hängen bleibt. Der Markt wird mit neuen Produkten versehen die mit immer höheren Prämien unleistbar werden.

 

(20. November 2017, Quelle: https://www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/fma-kranken-praemien-muessen-staerker-steigen-als-einkommen-18045.php)

Gesetzliche Krankenversicherung hinkt hinterher

Private Krankenversicherer fordern neues Gesetz zur Vermeidung von sprunghaften Beitragsanhebungen

Wer schon längere Zeit bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, kennt das Problem: Die Beitragszahlungen unterliegen einer oft starken Schwankung und es kommt zu sprunghaften Beitragsanhebungen. Dadurch entsteht bei vielen der Eindruck, private Krankenversicherungen seien grundsätzlich teurer als gesetzliche.

 

Ist eine Private Krankenversicherung (PKV) teurer als eine gesetzliche (GKV)?

Eine Deutsche Analyse:
Das IGES Institut, ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, führte im Auftrag der Debeka eine Studie durch, die verblüffenderweise das genaue Gegenteil bewies: Der Versicherungsschutz einer Privaten Krankenversicherungen ist meistens auf die gesamte Lebensdauer des Versicherten ausgelegt. Aufgrund des langfristigen Schutzes und der sich ändernden Umstände muss die Prämie stets neu kalkuliert und angepasst werden. Daher mögen einzelne Beitragserhöhungen zwar drastisch erscheinen, langfristig betrachtet kommen die neun Millionen Privatversicherten dennoch günstiger weg als die 70 Millionen gesetzlich Versicherten der GKV.

 

Doch woher kommen die Beitragserhöhungen überhaupt?

Der Grund für die plötzlichen Anhebungen ist ein Gesetz: Private Krankenversicherer können ihre Beiträge nur nach sogenannten auslösenden Faktoren anheben. Wenn sich herausstellt, dass die Leistungen in einem bestimmten Tarif um mindestens 10 Prozent höher liegen als anfangs berechnet, kann der zu zahlende Beitrag angepasst werden.

So kann es über einen längeren Zeitraum zu keiner Anhebung oder gar einer Absenkung kommen. Dann jedoch steigt der Beitrag plötzlich an, da auch die Veränderungen der Vorjahre mit einkalkuliert werden müssen.

 

Wieviel kostet eine Private Krankenversicherung bei der Debeka?

Die Daten für die umfangreiche IGES-Untersuchung wurden von der Debeka zur Verfügung gestellt. Die Beitragszahlungen von über 660.000 Beamten, die Beihilfe vom Staat bekamen und daher niedrigere Beiträge zahlen, und 560.000 Nichtbeihilfeversicherten wurden zur Auswertung herangezogen. Beobachtet wurde ein Zeitraum von 20 Jahren. Für die vom Staat Versicherten lag die Steigung im Schnitt pro Jahr von 1995 bis 2015 bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz starker Anhebungen Anfang dieses Jahres bei 2,6 Prozent.

Der Studie zufolge lagen die monatlichen Beiträge von Nicht-Beamten in der PKV 2015 bei durchschnittlich 473 Euro für Frauen und 413 Euro für Männer. In der GKV lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz der GKV lag bei 639 Euro.

 

Wer ist betroffen von sprunghaften Beitragserhöhungen?

Abhängige Beschäftigte, Selbstständige und Status-Wechsler sind am stärksten von überdurchschnittlichen oder sprunghaften Beitragserhöhungen betroffen. Die Untersuchung kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass Ältere keinesfalls höhere Beiträge zahlen.

„Damit entpuppen sich die immer wiederkehrende Behauptungungen von PKV-Gegnern, die private Krankenversicherung sei im Alter unbezahlbar, als Fake“, so Debeka Vorstand Roland Weber.

Der Grund für die allgemeine Annahme, Ältere zahlen höhere Versicherungsbeiträge als Jüngere ist folgender: Die Beiträge in der PKV werden für die gesamte Lebenserwartung eines Menschen kalkuliert, denn jeder Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung garantiert einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. Die GKV ist dagegen oft „Kostendämpfungsgesetzen“ unterworfen, nach denen die Leistungen gekürzt werden. Die PKV legt große Teile der Beitragszahlungen als Alterungsrückstellungen zinsbringend auf dem Kapitalmarkt an.

 

(Autor: Simon Rösgen)

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Studie deckt auf: Nur jeder zweite Patient mit Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

 

Haben Sie sich je gefragt, sollten Sie aufgrund einer medizinischen Notlage eingeschränkt sein, wer die Entscheidungen für Sie trifft?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit automatisch der Ehepartner oder nächste Angehörige entscheidet. Dies ist mitnichten so. Eine aktuelle Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, für die 998 Patienten auf elf Intensivstationen befragt wurden, macht den Aufklärungsbedarf deutlich.

 

Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen?

Da in Deutschland und Österreich das Selbstbestimmungsrecht gilt, gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer im Notfall die Entscheidungen trifft.

Wenn keine entsprechenden Dokumente vorliegen wird nicht selten vom Gericht eine völlig fremde Person als Gutachter und Vormund eingesetzt, die über den mutmaßlichen Willen des Patienten spekuliert und unter Umständen auch über dessen Finanzen entscheidet.

Eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht, laut der Studie nur bei jedem zweiten Patienten vorhanden, schafft Abhilfe und sorgt dafür Komplikationen zu vermeiden und klare Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Mit einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden durchgeführt oder unterlassen werden sollen wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung wird dagegen nicht geregelt, welche Personen die Entscheidungen an seiner Stelle treffen dürfen.

Bei einer Vorsorgevollmacht wird ein Vormund ausgewählt, der die Entscheidungen trifft und den Patienten in bestimmten Angelegenheiten vertritt, auch in finanziellen oder behördlichen.

Es empfiehlt sich also, sich früh genug Gedanken zu machen um im Falle des Falles abgesichert zu sein.

 

Woher bekomme ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten und sprechen sie die Dokumente zusammen mit ihm durch. Wichtig ist, dass Maßnahmen konkret benannt werden, das heißt zB bei welcher Erkrankung genau welche Behandlung erfolgen soll. Zudem muss das Dokument deutlich lesbar und von dem Betroffenen unterschrieben sein.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist zudem eine notarielle Beglaubigung nötig, wenn auch Immobiliengeschäfte getätigt werden!

Bewahren Sie die Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort auf und lassen Sie auch die Menschen in Ihrem Umfeld wissen wo die Dokumente im Notfall zu finden sind! So können Sie dafür sorgen dass unangenehme Situationen, die im Extremfall auch über Leben und Tod entscheiden, vermieden werden.

 

Nicht zuletzt bleibt zu hoffen, dass die Gesundheitspolitik in Zukunft die Aufklärung über die Rechte und Möglichkeiten bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stärker in den Fokus rückt, auch Hausärzte sollten entsprechend informiert werden.

 

 

(Simon Rösgen 23.08.2017, Quelle: mit Pressematerial divi.de)

Dringender Reformbedarf im Gesundheitswesen

Dringender Reformbedarf im österreichischen Gesundheitssystem

 

Seit jeher ist die Verbesserung des Gesundheitssystems ein beliebter Zündstoff für politische Debatten. Eine aktuelle Studie der London School of Economics, in Auftrag gegeben von Sozialminister Alois Stöger, sorgte jüngst durch aufgedeckte Mängel in der österreichischen Gesundheitsvorsorge für hitzige Diskussionen.

So gelangte an die Öffentlichkeit, dass ca. 17000 österreichische Pensionisten und Pensionistinnen Sonderpensionen nach dem Pensionsrecht bis 1996 genießen, die den Staat 2016 satte 330 Millionen Euro kosteten.

Verglichen mit dem Chaos bei Sozialversicherungen, verursacht durch zu viele Träger und divergierende Leistungen, ist das jedoch nur ein Randthema.

 

Wie funktioniert die österreichische Sozialversicherung?

2016 wurden über 48,3 Milliarden Euro von österreichischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Sozialversicherungskasse gezahlt.

Die Sozialversicherung besteht derzeit aus 21 Trägern, 18 davon sind Krankenkassen. Das Problem ist, dass jede Kasse ihre eigenen Leistungen anbietet und durch die fehlende Verbindung oft aneinander vorbeigewirtschaftet wird, so zum Beispiel beim Vertragspartnerrecht: Die Verträge für Honorare von Menschen aus den helfenden Berufen werden von jeder Kasse einzeln ausgehandelt, was nicht nur für Verwirrung, sondern auch für einen enormen Verwaltungsaufwand sorgt.

Reformen müssen her, und das nicht erst seit gestern.

Wie ernst der Fall ist zeigte sich kürzlich, als Ulrike Rabmer-Koller, Präsidentin des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, sich über den „Reformunwillen“ im österreichischen Gesundheitssystem beklagte und prompt zurücktrat. Ihr Nachfolger, Alexander Biach, hat klare Vorstellungen in welche Richtung etwas getan werden müsse:

 

Zentrale Verwaltung vs. Entscheidungsfreiheit der Länder

Alexander Biach plädiert für einen Zusammenschluss aller neun Gebietskrankenkassen und einer zentralen Verwaltung auf Bundesebene, dem Vorschlag der Finanzexperten der LSE-Studie folgend. Dies wird insbesondere von den Berufskrankenkassen bisweilen jedoch abgelehnt.

Ein Vorteil wäre beispielsweise, dass die Planung zur Verbesserung des Gesundheitssystems extrem vereinfacht werden könnte, wenn die Beitragseinhebung und Kostenverteilung an die Spitäler nicht wie bisher zwischen Bund und Ländern gesplittet, sondern aus einer Hand erfolgen würde.

Ein erster Testlauf wurde nun mit dem Primärversorgungsgesetz gestartet, auch über eine Neueinteilung von drei auf zwei Sparten (Kranken/Unfall, Pension) wird diskutiert.

 

Neutraler Konvent als Schlichter?

Zur Klärung und Formulierung der Ziele schlägt Biach die Einberufung eines Konvents vor.

Jedoch gab es schon 2003 den Versuch, mit dem Österreich-Konvent grundlegende Staats-und Verfassungsreformen anzustoßen. Erst kürzlich wurde jedoch festgestellt, dass die grundlegenden Ziele von damals verfehlt oder dessen Verfolgung gänzlich eingeschlafen ist.

 

Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass nötige Reformen nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen und der Verwaltungshorror bald ein Ende hat.

 

(Simon Rösgen 05.08.2017, Original-Artikel Quelle: Kleine Zeitung)