Vermeiden Sie diese Kardinalfehler auf hoher See

Kreuzfahrten ahoi! – Bin ich versichert?

Kreuzfahrten boomen wieder, bzw. nach wie vor. Doch wie sicher bin ich im Krankheitsfall?

Die Nachfrage nach Kreuzfahrten ist selbst nach mehreren Unfällen in jüngster Vergangenheit ungebremst. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der Passagiere verdreifacht.

Günstigste Preise locken Urlauber und Touristen auf hohe See. Ob am Mittelmeer oder gar immer öfter in die Karibik, der Normalverbraucher kann es sich leisten und darf etwas erleben.

Und mal ehrlich, wer möchte nicht innerhalb weniger Tage seine Füße in den Sand auf Cuba, Costa Rica, Mexico, Barbados, Jamaika, Belize, Key West und Miami setzen?

 

Was man dabei aber selten bedenkt:

  • Wie ist man eigentlich auf solchen Reisen versichert?
  • Wer kommt für Behandlungskosten auf, wenn ein Passagier auf hoher See erkrankt?
  • Die Sozialversicherung, der Reiseveranstalter, die Reederei oder der Passagier selbst?
  • Und wie verhält es sich, wenn der Passagier bei einem Landgang erkrankt?

 

Diesen Kardinalfehler sollten Sie auf einer Kreuzfahrt nie begehen:

Verreisen Sie nicht ohne Auslandsreise-Krankenversicherung!

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die österreichische Sozialversicherung alle Kosten weltweit in allen Krankenhäusern übernimmt. Das wäre auch gar nicht möglich, denn die Kosten unterscheiden sich von Land zu Land derart massiv, dass eine Kalkulation für die GKK oder SVA überhaupt nicht möglich ist. In Österreich haben alle öffentlichen Spitäler und Kassenärzte Verträge mit der Sozialversicherung. Hier kann man ohne Bedenken mit seiner E-Card zum Arzt oder ins Spital gehen und hat keine Kosten zu befürchten.

 

Wer zahlt Kosten für Krankheit an Bord eines Kreuzfahrtschiffes?

Auch wenn Sie zum Beispiel in Italien oder Spanien an Bord eines Kreuzfahrtschiffes gehen, dass eine Mittelmeer-Kreuzfahrt unternimmt, sind Sie nicht automatisch versichert, als ob Sie in Europa unterwegs wären.

Die Haftung auf See unterliegt anderen Regeln.

Ausschlaggebend ist nicht der Abfahrts-Hafen oder der Standort der Reederei. Für die Haftung wesentlich ist nur in welchem Land, bzw. Hafen das Kreuzfahrtschiff selbst registriert ist. Wie auch bei Autos, gibt es für Schiffe unterschiedliche Gebühren und Kosten in unterschiedlichen Ländern. Um zu sparen registrieren Reedereien Ihre Kreuzfahrtschiffe gerne auch mal in Venezuela, Indonesien oder Taiwan.

Achten Sie daher darauf in welchem Land Ihr Luxusschiff registriert ist und falls dies außerhalb der EU sein sollte, sorgen Sie mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung vor!

 

Was zahlt die gesetzliche Sozialversicherung in Europa?

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) dürfen Versicherte im Krankenversicherungssystem des Urlaubslandes Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Krankenhausaufenthalt) in Anspruch nehmen.

Diese Leistungen müssen als medizinisch notwendig nachgewiesen werden können. Die Heimreise (Rücktransport) des Versicherten an den Wohnort oder in ein österreichisches Krankenhaus ist nicht versichert und müsste selbst bezahlt werden

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist auf der Rückseite der e-card zu finden und muss bei Bedarf direkt im ausländischen Krankenhaus oder beim Arzt vorgelegt werden.

Sollte die Europäische Krankenversicherungskarte im Urlaubsland nicht akzeptiert werden, müssen die Kosten vom Patienten vorerst selbst bezahlt werden. Erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub kann die Behandlungs-Rechnung beim zuständigen heimischen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

 

Was zahlt die gesetzliche Sozialversicherung in den USA oder weltweit?

Außerhalb der EU müssen die Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalte selbst vor Ort bezahlt werden.

Wenn eine Abwicklung über die europäische Krankenversicherungskarte nicht möglich ist, muss eine detaillierte Rechnung verlangt werden.

Diese muss Art, Umfang und Datum der Behandlung enthalten und kann nach dem Urlaub beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung vorgelegt werden. Der Kostenersatz erfolgt nach den jeweiligen gültigen Tarifsätzen.

Sind die ausländischen Behandlungskosten höher, als in Österreich vorgesehen, bleibt man sozusagen auf den Differenz-Kosten sitzen. Wenn man bedenkt, dass ein Krankenhaus-Tag in den USA gerne mal USD 10.000,- kosten kann und in Österreich ca. EUR 1.500,-, kann man sich leicht ausrechnen welche Summe man dann privat aus eigener Tasche finanzieren muss, pro Tag!

 

Was beinhaltet eine Reise-Krankenversicherung?

Diese kurzfristige Zusatzversicherung ist schnell und unkompliziert abzuschließen. In dringenden Fällen ist es meist sogar online möglich. Nur diese Art der Krankenversicherung bietet den bestmöglichen Schutz auf Fernreisen und beinhaltet folgende Teilbereiche:

  • 24h – weltweite Soforthilfe
  • Krankenversicherung für das EU-Ausland
  • Unfallversicherung für das EU-Ausland
  • Rücktransport des Versicherten
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiseprivathaftpflicht
  • Psychologische Betreuung nach Unfall im Ausland
  • Begleitkostenschutz (bei Kindern)
  • Reisestorno-Versicherung
  • Gepäckverlust

Aber Achtung, eine Reiseversicherung ist nicht ewig gültig.

Die gewöhnliche Auslandsreise-Krankenversicherung deckt Reisen für eine Dauer von ca. 2 Monaten. Wer öfter und länger im Ausland unterwegs ist, sollte die Möglichkeit eines sogenannten Jahresreiseschutzes in Betracht ziehen. Diese Absicherung kann bis zu einem Jahr erweitert werden und schützt so vor allem Berufstätige, die häufig in Ausland verreisen müssen vor den Gefahren und Kosten von Unfällen und Erkrankungen in fernen Ländern.

Ihre Experten haben die passenden Lösungen. Informieren Sie sich.

info@krankenversicherung.wien