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Eine Krankenversicherung für alle…

„In der Arbeitswelt des 21. Jahrhundert ergibt die Trennung in Selbständige und Angestellte bei der Krankenversicherung überhaupt keinen Sinn mehr, sondern verursacht nur unnötige Kosten und Bürokratie!“ Sabine Jungwirth, Unternehmerin und Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft. Der Experte Ernest Pichlbauer erwähnte im August 2017 dasselbe.

Was die Grüne Wirtschaft fordert, wird von Studien ebenfalls bestätigt. Eine Vereinheitlichung wäre von Vorteil.

Außerdem fordert die Grüne Wirtschaft eine ans 21. Jahrhundert angepasste Krankenversicherung. Rund 750.000 Personen sind in Österreich mehrfach. Der Aufwand stehe in keiner Relation, viele zahlen in mehrere Versicherungen ein, mit unterschiedlichen Zahlungsfristen und verschiedenen Versicherungsträgern.

Besonders aufwendig ist es für Ein-Personen-Unternehmen durch viel Bürokratie und doppelte Kosten.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen sind als EPU geführt, eine Modernisierung sei daher zwingend notwendig.

„Durch die Zusammenführung aller Versicherungsträger zu einer gemeinsamen, einheitlichen Versicherung wird garantiert, dass es einheitliche Leistungen für alle gibt und der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Formen der Erwerbstätigkeit wird leichter administrierbar.“, so Jungwirth abschließend.

 

(07. Dezember 2017, Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20171207_OTS0009/gruene-wirtschaft-eine-krankenversicherung-fuer-alle)

Krankenprämie sollen höher als Einkommen steigen

Laut Finanzmarktaufsicht benötigen Kranken-Prämien einen größeren Zuwachs als Einkommen

 

Solvency II wurde laut FMA von den Versicherern gut eingeführt, trotz des Niedrigzins. Höhere Prämien zu beginn, sollen die Notwendigkeit einer Steigerung ausgleichen.

Eine Solvabilitätsquote von durchschnittlich 237 Prozent hält die österreichischen Anbieter in einer festen Position. Der 2017er Bericht der FMA zeigt das Verhältnis zwischen Solvabilitätsquote und Solvenzkapitalanforderung, welche maximal 0,5 Prozent Eigenmittel vorgibt oder einen Zahlungsausfall in 200 Jahren.

 

Veränderungen sind unwesentlich

Bereits nach einem halben Jahr wurde mit 131 Milliarden Euro gewirtschaftet.

Eine Veränderung ist seit Solvency II kaum sichtbar, berichtet die FMA mit dem eher Konservativen Portfolio.

Sieht man von der Umschichtung der Veranlagungen ab, ist kaum eine höhere Verzinsung erkennbar. Die Liquidität einiger Anlagen nimmt ab.

 

Der Niedrigzins lässt private Krankenversicherungen leiden

Das Absenken der Veranlagungserträge schafft es nicht mehr den Fortschritt in der Medizin abzudecken, geschweige denn, die steigende Lebenserwartung.

So lässt der Niedrigzins nicht nur die Krankenversicherung leiden, sondern auch die Lebensversicherung.

Die Deckungsrückstellung betrug ende 2016 laut FMA 2,84 Prozent, welche sich nur durch ein hohes Risiko erarbeiten lies. Eine Prämienerhöhung sei sogar ungenügend.

 

Neue Prämien über dem Einkommen notwendig

Die Finanzmarktaufsicht sieht Prämienerhöhungen weit über der Einkommensentwicklung als notwendig. Einige Tarife liegen bereits hoch. Aufklärungsbedarf wird benötigt. Laut Kunden werden mehr Informationen gefordert um einen Überblick bzgl. Prämien und Leistungen zu haben. Prämienanpassungen sind oft kein Bestandteil der Beratung und die Unwissenheit verärgert die Kunden.

 

Die FMA ist für eine Veränderung der Prämienaufstellung

Höhere Prämien in den Anfangsjahren soll eine spätere extreme Erhöhung verhindern, kann jedoch abschreckend sein, da für denn Abschluss die Startprämie sehr relevant ist.

 

Solvency II wird kritisiert

Der mehr Aufwand bringt auch mehr Kosten mit sich, was wiederum am Versicherungsnehmer hängen bleibt. Der Markt wird mit neuen Produkten versehen die mit immer höheren Prämien unleistbar werden.

 

(20. November 2017, Quelle: https://www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/fma-kranken-praemien-muessen-staerker-steigen-als-einkommen-18045.php)

Gesetzliche Krankenversicherung hinkt hinterher

Private Krankenversicherer fordern neues Gesetz zur Vermeidung von sprunghaften Beitragsanhebungen

Wer schon längere Zeit bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, kennt das Problem: Die Beitragszahlungen unterliegen einer oft starken Schwankung und es kommt zu sprunghaften Beitragsanhebungen. Dadurch entsteht bei vielen der Eindruck, private Krankenversicherungen seien grundsätzlich teurer als gesetzliche.

 

Ist eine Private Krankenversicherung (PKV) teurer als eine gesetzliche (GKV)?

Eine Deutsche Analyse:
Das IGES Institut, ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, führte im Auftrag der Debeka eine Studie durch, die verblüffenderweise das genaue Gegenteil bewies: Der Versicherungsschutz einer Privaten Krankenversicherungen ist meistens auf die gesamte Lebensdauer des Versicherten ausgelegt. Aufgrund des langfristigen Schutzes und der sich ändernden Umstände muss die Prämie stets neu kalkuliert und angepasst werden. Daher mögen einzelne Beitragserhöhungen zwar drastisch erscheinen, langfristig betrachtet kommen die neun Millionen Privatversicherten dennoch günstiger weg als die 70 Millionen gesetzlich Versicherten der GKV.

 

Doch woher kommen die Beitragserhöhungen überhaupt?

Der Grund für die plötzlichen Anhebungen ist ein Gesetz: Private Krankenversicherer können ihre Beiträge nur nach sogenannten auslösenden Faktoren anheben. Wenn sich herausstellt, dass die Leistungen in einem bestimmten Tarif um mindestens 10 Prozent höher liegen als anfangs berechnet, kann der zu zahlende Beitrag angepasst werden.

So kann es über einen längeren Zeitraum zu keiner Anhebung oder gar einer Absenkung kommen. Dann jedoch steigt der Beitrag plötzlich an, da auch die Veränderungen der Vorjahre mit einkalkuliert werden müssen.

 

Wieviel kostet eine Private Krankenversicherung bei der Debeka?

Die Daten für die umfangreiche IGES-Untersuchung wurden von der Debeka zur Verfügung gestellt. Die Beitragszahlungen von über 660.000 Beamten, die Beihilfe vom Staat bekamen und daher niedrigere Beiträge zahlen, und 560.000 Nichtbeihilfeversicherten wurden zur Auswertung herangezogen. Beobachtet wurde ein Zeitraum von 20 Jahren. Für die vom Staat Versicherten lag die Steigung im Schnitt pro Jahr von 1995 bis 2015 bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz starker Anhebungen Anfang dieses Jahres bei 2,6 Prozent.

Der Studie zufolge lagen die monatlichen Beiträge von Nicht-Beamten in der PKV 2015 bei durchschnittlich 473 Euro für Frauen und 413 Euro für Männer. In der GKV lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz der GKV lag bei 639 Euro.

 

Wer ist betroffen von sprunghaften Beitragserhöhungen?

Abhängige Beschäftigte, Selbstständige und Status-Wechsler sind am stärksten von überdurchschnittlichen oder sprunghaften Beitragserhöhungen betroffen. Die Untersuchung kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass Ältere keinesfalls höhere Beiträge zahlen.

„Damit entpuppen sich die immer wiederkehrende Behauptungungen von PKV-Gegnern, die private Krankenversicherung sei im Alter unbezahlbar, als Fake“, so Debeka Vorstand Roland Weber.

Der Grund für die allgemeine Annahme, Ältere zahlen höhere Versicherungsbeiträge als Jüngere ist folgender: Die Beiträge in der PKV werden für die gesamte Lebenserwartung eines Menschen kalkuliert, denn jeder Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung garantiert einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. Die GKV ist dagegen oft „Kostendämpfungsgesetzen“ unterworfen, nach denen die Leistungen gekürzt werden. Die PKV legt große Teile der Beitragszahlungen als Alterungsrückstellungen zinsbringend auf dem Kapitalmarkt an.

 

(Autor: Simon Rösgen)

Immer mehr Menschen in Österreich ohne Krankenversicherung!

In Österreich gibt es ein komplexes Gesundheitssystem, das auf Solidarität beruht. Trotzdem rutschen einige Leute durch dieses System und können in öffentlichen Krankenhäusern nicht behandelt werden.

Wo werden Menschen behandelt, die nicht krankenversichert sind?

Für solche Menschen gibt es Einrichtungen wie AmberMed, die eine ambulante medizinische Betreuung auch für Nicht-Versicherte gewährleisten.

Zu AmberMed kommen Asylbewerber, Migranten aus dem EU-Ausland, aber auch Österreicher, beispielsweise Unternehmer, die in Konkurs gegangen sind oder Frauen, die bis zur Scheidung bei ihren Ehemännern mitversichert waren.

In AmberMed stehen zwei Allgemeinmediziner und Dolmetscher zur Verfügung und mehrmals im Monat diverse Fachärzte.

Es kommen zwischen 40 und 50 Patienten täglich, Tendenz steigend. Während im Jahr 2010 genau 2795 Patienten behandelt wurden, waren es 2016 schon 3517.

„Das wird auch so bleiben“, erklärt Carina Spak, Leiterin von AmberMed.

Eine ähnliche Einrichtung ist das Neunerhaus in Wien-Margareten , wo Obdach- und Wohnungslose medizinisch betreut werden. Auch hier kommen immer mehr Patienten, im Jahr 2010 kamen 1498, im Jahr 2016 schon 3966 Patienten. Das entspricht einem Anstieg von 164 Prozent!

Die Leiterin des Neunerhauses, Elisabeth Hammer, liefert eine ähnliche Prognose: „Ich denke, dass die Zahlen auch weiterhin steigen werden“.

Aufgrund der steigenden Patientenzahlen musste das Neunerhaus seine Einrichtung sogar baulich erweitern.

In Graz gibt es die Marienambulanz, die von der Caritas geleitet wird. Hier werden Menschen mit oder ohne Versicherung behandelt, 2016 kamen insgesamt 2393 Patienten, von denen 795 nicht versichert waren.

Wie viele Menschen sind in Österreich nicht versichert?

Laut Sozialexperte Martin Schenk von der Diakonie gibt es „keine seriöse Zahl“ darüber, wie viele Menschen in Österreich derzeit nicht krankenversichert sind.

Die letzte Erhebung stammt aus dem Jahr 2005, damals waren es 150.000. „So viele werden es nicht mehr sein“, meint Schenk, ein Grund sei unter anderem die Einführung der Grundversorgung für Asylbewerber.

Warum nehmen die Patientenzahlen in den Ambulanzen der NGOs so stark zu?

Der erste große Patientenanstieg lässt sich bei AmberMed von 2011 auf 2012 beobachten. Der Grund war einfach: Die Bekanntheit von AmberMed stieg in diesem Jahr besonders. Der zweite Anstieg von 2015 auf 2016 ist auf das Kommen zahlreicher Asylbewerber, die noch nicht versichert waren, zurückzuführen.

Generell gesehen gab es in den letzten Jahren einige Verschärfungen. Elisabeth Hammer spricht „die immer stärkere Ungleichheit in Österreich und der EU“ an. Es wird insbesondere für sozial Schwache immer schwieriger, die Miete zu bezahlen und anfallende Kosten zu decken. Müssen die Kosten für die Heizung bezahlt werden, schiebt man den SVA Beitrag auf.

Hinzu kommen in manchen Bundesländern die Kürzung der Mindestsicherung und die Verschärfung beim Zugang zu Gemeindewohnungen in Wien.

Martin Schenk erklärt, dass besonders Menschen in prekären Jobs oder in psychischen Krisen gefährdet sind. Auch der Anspruch auf Mindestsicherung wird aus Scham oft nicht wahrgenommen, natürlich mit entsprechenden finanziellen Folgen.

Die genannten Einrichtungen sind jedem zu empfehlen, der im öffentlichen Gesundheitssystem nicht versichert ist und können per Spende unterstützt werden.

AmberMed (23., Oberlaaer Straße 300–306)
Spendenkonto: IBAN AT97 2011 1287 2204 5678, Verwendungszweck: AmberMed

Neunerhaus (5., Margaretenstraße 166)
Spendenkonto: IBAN: AT25 3200 0000 0592 9922

Privat Vorsorgen!

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Dringender Reformbedarf im Gesundheitswesen

Dringender Reformbedarf im österreichischen Gesundheitssystem

 

Seit jeher ist die Verbesserung des Gesundheitssystems ein beliebter Zündstoff für politische Debatten. Eine aktuelle Studie der London School of Economics, in Auftrag gegeben von Sozialminister Alois Stöger, sorgte jüngst durch aufgedeckte Mängel in der österreichischen Gesundheitsvorsorge für hitzige Diskussionen.

So gelangte an die Öffentlichkeit, dass ca. 17000 österreichische Pensionisten und Pensionistinnen Sonderpensionen nach dem Pensionsrecht bis 1996 genießen, die den Staat 2016 satte 330 Millionen Euro kosteten.

Verglichen mit dem Chaos bei Sozialversicherungen, verursacht durch zu viele Träger und divergierende Leistungen, ist das jedoch nur ein Randthema.

 

Wie funktioniert die österreichische Sozialversicherung?

2016 wurden über 48,3 Milliarden Euro von österreichischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Sozialversicherungskasse gezahlt.

Die Sozialversicherung besteht derzeit aus 21 Trägern, 18 davon sind Krankenkassen. Das Problem ist, dass jede Kasse ihre eigenen Leistungen anbietet und durch die fehlende Verbindung oft aneinander vorbeigewirtschaftet wird, so zum Beispiel beim Vertragspartnerrecht: Die Verträge für Honorare von Menschen aus den helfenden Berufen werden von jeder Kasse einzeln ausgehandelt, was nicht nur für Verwirrung, sondern auch für einen enormen Verwaltungsaufwand sorgt.

Reformen müssen her, und das nicht erst seit gestern.

Wie ernst der Fall ist zeigte sich kürzlich, als Ulrike Rabmer-Koller, Präsidentin des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, sich über den „Reformunwillen“ im österreichischen Gesundheitssystem beklagte und prompt zurücktrat. Ihr Nachfolger, Alexander Biach, hat klare Vorstellungen in welche Richtung etwas getan werden müsse:

 

Zentrale Verwaltung vs. Entscheidungsfreiheit der Länder

Alexander Biach plädiert für einen Zusammenschluss aller neun Gebietskrankenkassen und einer zentralen Verwaltung auf Bundesebene, dem Vorschlag der Finanzexperten der LSE-Studie folgend. Dies wird insbesondere von den Berufskrankenkassen bisweilen jedoch abgelehnt.

Ein Vorteil wäre beispielsweise, dass die Planung zur Verbesserung des Gesundheitssystems extrem vereinfacht werden könnte, wenn die Beitragseinhebung und Kostenverteilung an die Spitäler nicht wie bisher zwischen Bund und Ländern gesplittet, sondern aus einer Hand erfolgen würde.

Ein erster Testlauf wurde nun mit dem Primärversorgungsgesetz gestartet, auch über eine Neueinteilung von drei auf zwei Sparten (Kranken/Unfall, Pension) wird diskutiert.

 

Neutraler Konvent als Schlichter?

Zur Klärung und Formulierung der Ziele schlägt Biach die Einberufung eines Konvents vor.

Jedoch gab es schon 2003 den Versuch, mit dem Österreich-Konvent grundlegende Staats-und Verfassungsreformen anzustoßen. Erst kürzlich wurde jedoch festgestellt, dass die grundlegenden Ziele von damals verfehlt oder dessen Verfolgung gänzlich eingeschlafen ist.

 

Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass nötige Reformen nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen und der Verwaltungshorror bald ein Ende hat.

 

(Simon Rösgen 05.08.2017, Original-Artikel Quelle: Kleine Zeitung)

 

Gliederung der Sozialversicherung

Ein Überblick über die in Österreich bestehende gesetzliche Sozial-Versicherung.

Die Einteilung der Sozialversicherung:

Die Sozialversicherung in Österreich ist im Hauptverband der Sozialversicherungsträger (gegründet 1948) zusammengefasst. Es gibt mehrere grobe Unterscheidungsmerkmale zwischen den einzelnen Krankenkassen, bzw. den Versicherungsanstalten.
Insgesamt gibt es 19 Krankenversicherungsträger, 5 Pensionsversicherungsträger und 4 Unfallversicherungsträger.

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Einen ersten Überblick gewinnt man, wenn man die Sozialversicherung in Sparten unterteilt, so gibt es folgende Versicherungssparten:

  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung

Bei der Unfallversicherung finden sich Angestellte sowie Selbstständige in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in einer gemeinsamen Gruppe, hingegen die Bauern, Eisenbahner und Bergbaumitarbeiter, Notare und öffentlich Bedienstete haben jeweils eigene Institutionen.

Eben diese Berufe haben auch für die Pensionsversicherung und Krankenversicherung eigene Institutionen. Demnach haben Bauern, Eisenbahner und Bergbaumitarbeiter, Notare und öffentlich Bedienstete alle drei Versicherungssparten in eigenen Institutionen zusammen gefasst, nämlich die Sozialversicherungsanstalt für Bauern, die Sozialversicherungsanstalt für Eisenbahn/Bergbau, die Versicherungsanstalt des Notariates und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

Wie ist man als Freiberufler versichert?

In dieser Aufzählung fehlen natürlich viele Tätigkeiten von Freiberuflern wie etwa, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, usw. Diese haben die Möglichkeit sich ausserhalb der gesetzlichen Sozialversicherung, mit Hilfe der Opting-Out-Regel selbst zu versichern. Die Sozialversicherung hält hier ein 40-seitiges PDF-Dokument als „Erstinformation“ online bereit, mit der sich die angesprochenen Berufe selbst informieren können: https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.586913&version=1484831542

Kann man sich jeder selbst versichern?

Wer als Unternehmer einer dieser Berufsgruppen nicht die Zeit für das Studium der gesetzlichen Sozialversicherung hat, ist gut beraten bei einem Berater in Versicherungsangelegenheiten, sprich einem Versicherungsmakler, die Expertise einzuholen. Gleichzeitig kann der Makler auch das beste Angebot für den Unternehmer recherchieren, erklären und abschließen.

In der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sind alle übrigen selbstständig tätigen Personen zusammengefasst. Hier ist sowohl die Pensionsversicherung als auch die Krankenversicherung gebündelt. Natürlich empfiehlt es sich für jeden selbstständigen Unternehmer, unabhängig davon ob er Freiberufler ist oder nicht, in eine zusätzliche Krankenversicherung und Pensionsvorsorge zu investieren.

Die Leistungen der gesetzlichen Anstalten ist leider beschränkt, da der Staatshaushalt nicht unbeschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Der gesetzliche Auftrag lautet frei übersetzt, dass der Versicherte „am Leben erhalten“ werden soll. Dass es hier natürlich eklatante Unterschiede in der Auffassung von Gesetzgeber, Mediziner und den Betroffenen gibt liegt auf der Hand. Daher empfiehlt sich der Abschluss der privaten Vorsorge, um die wirklich notwendigen Maßnahmen auch bezahlt zu bekommen.

Für angestellte Personen gibt es in der Pensionsversicherung und Krankenversicherung noch die Unterteilung zur Pensionsversicherungsanstalt, die für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensions- u. Rentenzahlungen zuständig ist, sowie 9 Gebietskrankenkassen (für jedes Bundesland eine) und 5 Betriebskrankenkassen (neue Betriebskrankenkassen sind nicht mehr zulässig).

  • Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
  • Betriebskrankenkasse Mondi
  • Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
  • Betriebskrankenkasse Zeltweg
  • Betriebskrankenkasse Kapfenberg

Gibt es Gruppenversicherungen auch für Angestellte?

Auch Angestellte können sich neben der gesetzlichen Vorsorge zusätzlich sowohl unfall-, kranken- sowie pensionsversichern. Viele Mitarbeiter wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber eine Gruppenversicherung bietet, mit der man bis zu 20% günstigere Prämien bekommen könnten. Ihr professioneller Versicherungsmakler kann für Sie die Verfügbarkeit einer Gruppenversicherung überprüfen und Ihnen diesen Vorteil verschaffen.
Nicht versichert sein kann viel kosten – Anfragen kostet nichts.

Informationen Gruppenversicherung anfragen

 

Mehrfach-Versicherung in der Kranken-Versicherung

Auszug von der Webseite der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft:

Wann besteht Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung?

Unter dem Begriff „Mehrfachversicherung“ versteht man das Vorliegen mehrerer Pflichtversicherungen nach einem oder auch nach mehreren Gesetzen.

Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung besteht in zwei Fällen: erstens wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres gleichzeitig oder hintereinander mehrere versicherungs­pflichtige Erwerbstätigkeiten ausüben. Zweitens wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres versicherungspflichtige Pensionen beziehungsweise Ruhe-/Versorgungsgenüsse (z. B. Beamtenpensionen) beziehen. Sie können daher nach dem Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), dem Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (also mehrfach) krankenversichert sein.

Beispiel: Ein Gewerbetreibender, der auch einer unselbstständigen Beschäftigung nachgeht, ist nach dem GSVG und nach dem ASVG krankenversichert. 

Bei Mehrfachversicherung kann die sonst im GSVG vorgesehene Mindestbeitragsgrundlage unterschritten werden. Bitte beachten Sie: Das gilt nur für Mehrfachversicherung in Kombination mit dem ASVG und dem B-KUVG. Außerdem ist die Beitragsleistung insgesamt mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Welche Vorteile hat die Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung für Sie?

Sie können bei jedem Versicherungsfall wählen, aus welcher Krankenversicherung Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Einige Geldleistungen aus der Krankenversicherung (z. B. Wochengeld, Krankengeld) können Sie grundsätzlich aus jeder Versicherung beziehen.

Bitte beachten Sie:

Durch den Eintritt der Mehrfachversicherung geht eine zuvor bestandene Geldleistungsberechtigung verloren. Sie können jedoch einen „Optionsantrag“ stellen.

Quelle: Webseite www.svagw.at

Sie sind Geldleister oder Sachleister?

Wenn Sie höhere Leistung für sich und Ihre Familie bevorzugen, lassen Sie sich von unseren Experten die beste Variante zeigen.

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Sozial-Versicherung teurer aber dafür weniger Leistung

Im Nationalrat wurde der Rechnungshofbericht zu den Krankenkassen diskutiert. Es gebe viele ausgezeichnete Bereiche und die Sozialversicherung sei mit ihrer Kostenstruktur sehr günstig, dennoch gibt Mängel, die unbedingt behoben gehörten.

Wobei sich alle einig sind, dass bei der Krankenversicherung Leistungs-Harmonisierungen notwendig sind.

Das klingt wohl aufs Erste sehr positiv, doch aufgrund der bisher erfolglosen Sanierungsversuche der Krankenversicherung, stellt sich die Frage, auf welches Niveau sollen die Leistungen der Versicherten „harmonisiert“ werden. Sollen die niedrigen Leistungen auf die höheren angehoben werden? Sollen die hohen Leistungen verringert werden, oder sollen die Leistungen dem Mittelmaß angepasst werden?

Auch die Gleichbehandlung bei der Vergabe von Kuren ist ein Thema, das Parteienvertreter unbedingt angepasst sehen möchten, denn es könne nicht sein, dass Menschen auf Kur geschickt würden, die gar nicht wollen und andere, die eine Kur aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch nehmen möchten diese nicht erhalten. Die Genehmigungen von Kuren seien nicht nachvollziehbar, heißt es.

Der Rechnungshof forderte die Krankenkassen in seinem Bericht auf „professionell“ zu werden. Er forderte konkret die Festlegung von Zielen, die Einhaltung von Standards, Kontrollmaßnahmen und Evaluierungen. Allesamt Punkt, die bei privaten Krankenversicherungen längst Standard ist. Jeder Versicherer hat sich an die vorgegebenen Compliance-Richtlinien zu halten.

Private Krankenversicherer haben strukturierte Finanzplanung, gesetzliche Krankenkassen nur mangelhaft.

Die Rechnungsprüfer kritisierten bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen die Prognosen der vorläufigen Erfolgsrechnungen als mangelhaft. Mit umfasst waren Ziele, Ausgaben für die Gesundheitsreform und die mißlungene allgemeine Sanierung trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund.

Als Lösungsvorschläge wurden folgende Punkte thematisiert;

  • höhere Beiträge von den Versicherten
  • weniger Leistung für die Versicherten
  • Angleichung der Tarifsysteme der verschiedenen Sozialversicherungen
  • Nachhaltige Sanierung
  • Einschränkung der Zusatzpensionen von Mitarbeitern der Sozialversicherungen

Ganz oben auf der Liste der politischen Verbesserungsvorschläge stehen wirksame Nachteile für alle Versicherten, nämlich höher Kosten für die Sozialversicherung, sprich ein geringerer Nettolohn, weil mehr vom Bruttolohn für die Krankenversicherung abgezogen werden müsste,

und dazu noch weniger Leistung für erkrankte Versicherte. Wie sich das auswirken kann, da Patienten ohnehin nur mehr mit dem mindestens erforderlichen Aufwand gepflegt und zur Gesundung behandelt werden, darüber kann spekuliert werden. Noch längere Wartezeiten für spezielle Untersuchungen (MR, CT) und Zuweisungen zu Fachärzten mit Kassenverträgen könnte eine weitere Folge sein.

Die Erhöhung der Rezeptgebühr bei Apotheken wurde in Kontext mit den staatlichen Krankenversicherern nicht angesprochen, ist aber eine logische Konsequenz zur Geldbeschaffung für den Staat auf Kosten der eigentlich versicherten Bürger.

Spätestens hier sollte jedem klar sein, dass die gesetzlichen Krankenversicherung  nicht ausreichen wird um eine persönliche optimale Absicherung zu schaffen, sondern, dass das System der staatlichen Sozialversicherungen obendrein auf wackeligen und veränderlichen Beinen steht.

Wer für sich und seine Familie lieber auf Nummer sicher gehen will, der sorgt selbst für die beste Absicherung mit einer privaten Krankenversicherung. Lassen Sie sich von unseren Experten die optimale Lösung mit den besten Leistungen zeigen. Sparen Sie die Zeit für online Recherche, denn um die Leistungen zu vergleichen, muss man auch die Lücken der Sozialversicherungen kennen.

Kontaktieren Sie hier den Profi für private Krankenversicherungen

 

Quelle: Presseaussendung APA OTS0002 vom 29.06.2017 -Nationalrat-widmet-sich Rechnungshofagenden