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Immer mehr Menschen in Österreich ohne Krankenversicherung!

In Österreich gibt es ein komplexes Gesundheitssystem, das auf Solidarität beruht. Trotzdem rutschen einige Leute durch dieses System und können in öffentlichen Krankenhäusern nicht behandelt werden.

Wo werden Menschen behandelt, die nicht krankenversichert sind?

Für solche Menschen gibt es Einrichtungen wie AmberMed, die eine ambulante medizinische Betreuung auch für Nicht-Versicherte gewährleisten.

Zu AmberMed kommen Asylbewerber, Migranten aus dem EU-Ausland, aber auch Österreicher, beispielsweise Unternehmer, die in Konkurs gegangen sind oder Frauen, die bis zur Scheidung bei ihren Ehemännern mitversichert waren.

In AmberMed stehen zwei Allgemeinmediziner und Dolmetscher zur Verfügung und mehrmals im Monat diverse Fachärzte.

Es kommen zwischen 40 und 50 Patienten täglich, Tendenz steigend. Während im Jahr 2010 genau 2795 Patienten behandelt wurden, waren es 2016 schon 3517.

„Das wird auch so bleiben“, erklärt Carina Spak, Leiterin von AmberMed.

Eine ähnliche Einrichtung ist das Neunerhaus in Wien-Margareten , wo Obdach- und Wohnungslose medizinisch betreut werden. Auch hier kommen immer mehr Patienten, im Jahr 2010 kamen 1498, im Jahr 2016 schon 3966 Patienten. Das entspricht einem Anstieg von 164 Prozent!

Die Leiterin des Neunerhauses, Elisabeth Hammer, liefert eine ähnliche Prognose: „Ich denke, dass die Zahlen auch weiterhin steigen werden“.

Aufgrund der steigenden Patientenzahlen musste das Neunerhaus seine Einrichtung sogar baulich erweitern.

In Graz gibt es die Marienambulanz, die von der Caritas geleitet wird. Hier werden Menschen mit oder ohne Versicherung behandelt, 2016 kamen insgesamt 2393 Patienten, von denen 795 nicht versichert waren.

Wie viele Menschen sind in Österreich nicht versichert?

Laut Sozialexperte Martin Schenk von der Diakonie gibt es „keine seriöse Zahl“ darüber, wie viele Menschen in Österreich derzeit nicht krankenversichert sind.

Die letzte Erhebung stammt aus dem Jahr 2005, damals waren es 150.000. „So viele werden es nicht mehr sein“, meint Schenk, ein Grund sei unter anderem die Einführung der Grundversorgung für Asylbewerber.

Warum nehmen die Patientenzahlen in den Ambulanzen der NGOs so stark zu?

Der erste große Patientenanstieg lässt sich bei AmberMed von 2011 auf 2012 beobachten. Der Grund war einfach: Die Bekanntheit von AmberMed stieg in diesem Jahr besonders. Der zweite Anstieg von 2015 auf 2016 ist auf das Kommen zahlreicher Asylbewerber, die noch nicht versichert waren, zurückzuführen.

Generell gesehen gab es in den letzten Jahren einige Verschärfungen. Elisabeth Hammer spricht „die immer stärkere Ungleichheit in Österreich und der EU“ an. Es wird insbesondere für sozial Schwache immer schwieriger, die Miete zu bezahlen und anfallende Kosten zu decken. Müssen die Kosten für die Heizung bezahlt werden, schiebt man den SVA Beitrag auf.

Hinzu kommen in manchen Bundesländern die Kürzung der Mindestsicherung und die Verschärfung beim Zugang zu Gemeindewohnungen in Wien.

Martin Schenk erklärt, dass besonders Menschen in prekären Jobs oder in psychischen Krisen gefährdet sind. Auch der Anspruch auf Mindestsicherung wird aus Scham oft nicht wahrgenommen, natürlich mit entsprechenden finanziellen Folgen.

Die genannten Einrichtungen sind jedem zu empfehlen, der im öffentlichen Gesundheitssystem nicht versichert ist und können per Spende unterstützt werden.

AmberMed (23., Oberlaaer Straße 300–306)
Spendenkonto: IBAN AT97 2011 1287 2204 5678, Verwendungszweck: AmberMed

Neunerhaus (5., Margaretenstraße 166)
Spendenkonto: IBAN: AT25 3200 0000 0592 9922

Privat Vorsorgen!

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Private Krankenversicherung erhöht sich um 38 Prozent in 2018

Großer Veränderungen in Deutschland

Der Online-Versicherungsmakler Kvoptimal.de berichtete kürzlich, dass privat Versicherte der Axa Krankenversicherung ab 1. Januar bis zu 38 Prozent mehr bezahlen müssen. Nun wurde dies auch offiziell von Seiten der Axa bestätigt.

 

Krankenversicherung teurer für junge Leute?

Besonders betroffen von den neuen Tariferhöhungen sind die 26-Jährigen. Der Tarif Vital-300-U wird um ganze 38 Prozent angehoben. Ein Sprecher der Axa Versicherung erklärt die extreme Beitragsanpassung folgendermaßen: Da es sich um die erste Beitragsanpassung seit der Tarifeinführung 2012 handelt, müssen die Schwankungen der letzten 5 Jahre mit einberechnet werden. Gleichzeitig gibt er auch Entwarnung: „Die übrigen Anpassungen werden deutlich geringer ausfallen“.

In über 76 Tarifen der Axa Krankenversicherung, hat der Anbieter für Versicherer-Software Gew Comp errechnet, verteuern sich die Prämien im neuen Jahr um 11,81 Prozent. Ein Axa-Sprecher dementiert dies jedoch, die Rechnung „nicht nachzuvollziehen“. Nichtsdestotrotz werden die Beiträge wohl insgesamt steigen.

 

Wie sieht es nun in Österreich aus?

Leider ist eine Prämien-Erhöhung für künftige Privat-Versicherte in Österreich unumgänglich. Die Steigerungsraten werden zwar nicht so drastisch sein wie in Deutschland beschrieben, aber dennoch ist mit einer höheren Prämie von ca. 10% zu rechnen.

Wer also dauerhaft sparen will, der schließt noch vor 2018 sein private Gesundheitsvorsorge ab. Dauerhaft deswegen, weil man den 10%-Vorteil ja über die gesamte Laufzeit behält und bei einer mittleren Vertragsdauer von ca. 20 Jahren und einer jährlichen Ersparniss von ca. EUR 100,- können dann in Summe durchaus EUR 2.000,- gespart werden.

 

Wie so oft heißt der Schlüssel „besser heute als morgen!“.

Die günstigsten Prämien können Sie sich hier auf der Plattform ausrechnen lassen. Speziell für Ihr Alter, Ihren Beruf und Ihre individuellen Anforderungen an eine private Krankenversicherung:

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(Autor: Simon Rösgen 05. September 2018)

Lebensstil beeinflusst Versicherungs-Prämie!

Attraktive Belohnungen für gesunden Lebensstil – Köder für junge Menschen oder ernstzunehmende Versicherungsrevolution?

 

Vor einigen Jahren machte sich im Zuge der allgemeinen Gesundheitsrevolution ein neuer Trend bemerkbar: Zahlreiche Fitness-Apps und sogenannte „Wearables“ wie Fitnessarmbänder, die die sportliche Aktivität erfassen und auswerten kamen auf den Markt.

Durch die mittlerweile immer größer werdende Beliebtheit entsteht eine wahre Flut an Daten, die sich jetzt die großen Versicherer zunutze machen wollen.

 

Senkung der Versicherungsprämie durch gesunden Lebensstil?

Der Versicherungskonzern Generali wagt dabei einen ersten Versuch in Deutschland. In Zusammenarbeit mit dem südafrikanischen Gesundheitskonzern Discovery entwickelte er ein Belohnungssystem, welches dem Versicherten ermöglicht, sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Risikolebensversicherung attraktive Prämien zu sichern.

Das Ganze funktioniert folgendermaßen: Zuerst wird der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten ermittelt. Anschließend kann er mit Sport oder dem Kauf von gesunden Lebensmitteln Punkte für das Prämienkonto sammeln. Diese Punkte werden beispielsweise über ein Fitnessarmband oder Kassencomputer an Generali übermittelt und in Rabatte umgewandelt.

Die Prämien klingen durchaus verlockend: Laut Generali kann der Beitrag für die   Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung um bis zu 16 Prozent gesenkt werden. Genaue Zahlen über Nutzungsstatistiken will das Unternehmen noch nicht nennen, doch das Interesse der Kunden sei „durchaus groß“, wie ein Generali Sprecher kundgab.

 

Der große Trendsetter ist Generali bisweilen aber noch nicht, Nachahmer bleiben aus.

Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert das Projekt:

„Man braucht eine langfristige und stabile Datenbasis, die den Zusammenhang zwischen Verhalten und den Auswirkungen auf bestimmte Risiken sicher abbildet. Jemand, der täglich 10.000 Schritte geht, muss nachweisbar ein geringeres Sterberisiko haben, als jemand, der das nicht macht. Von solchen Daten sind wir aber noch weit entfernt.“ Der größte Kritikpunkt ist also ein rein technischer.

„Ob daraus ein breiter Trend wird, hängt von der Weiterentwicklung der Datenerfassung ab“, sagt auch Reiner Will, Geschäftsführer der auf Versicherungen spezialisierten Ratingagentur Assekurata.

 

Gesundheitsprogramm nur Lockmittel für junge, fitte Menschen?

Kritisiert wird auch, dass mit Fitness-Tarifen in erster Linie Menschen angesprochen werden, die ohnehin schon sportlich und gesundheitsbewusst leben. Diese Menschen sind bekanntlich auch die Lieblinge der Versicherungen. Falls jedoch daraus ein breiter Trend und Wettbewerb entsteht, könnte der allgemeine Umsatz sinken, da nur noch um einige wenige, fitte Kunden gebuhlt wird.

 

Auch im Bereich Krankenversicherung wird mit Belohnungssystemen experimentiert. Seit geraumer Zeit werden von den elf allgemeinen Ortskrankenkassen Bonusprogramme angeboten, die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Den bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenversicherungen hat das Bundesversicherungsamt dagegen Wahltarife verboten

 

In den privaten Krankenversicherungen hingegen gibt es genaue Vorschriften, die Prämie muss laut einer Kalkulationsverordnung anhand der durchschnittlichen Pro-Kopf-Schäden berechnet werden.

 

Beitragssenkung bei KFZ Versicherung als Vorbild?

Das System, an das sich die Versicherungen erst langsam herantasten müssen, ist bei KFZ Versicherungen schon gang und gäbe. Durch ausgereifte Technik werden Dinge wie Geschwindigkeit, Brems- Beschleunigungs- und Lenkverhalten erfasst. Vorsichtiges Fahren wird dabei mit Prämien belohnt.

 

(Autor: Simon Rösgen, 04. September 2017)

 

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Studie deckt auf: Nur jeder zweite Patient mit Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

 

Haben Sie sich je gefragt, sollten Sie aufgrund einer medizinischen Notlage eingeschränkt sein, wer die Entscheidungen für Sie trifft?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit automatisch der Ehepartner oder nächste Angehörige entscheidet. Dies ist mitnichten so. Eine aktuelle Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, für die 998 Patienten auf elf Intensivstationen befragt wurden, macht den Aufklärungsbedarf deutlich.

 

Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen?

Da in Deutschland und Österreich das Selbstbestimmungsrecht gilt, gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer im Notfall die Entscheidungen trifft.

Wenn keine entsprechenden Dokumente vorliegen wird nicht selten vom Gericht eine völlig fremde Person als Gutachter und Vormund eingesetzt, die über den mutmaßlichen Willen des Patienten spekuliert und unter Umständen auch über dessen Finanzen entscheidet.

Eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht, laut der Studie nur bei jedem zweiten Patienten vorhanden, schafft Abhilfe und sorgt dafür Komplikationen zu vermeiden und klare Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Mit einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden durchgeführt oder unterlassen werden sollen wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung wird dagegen nicht geregelt, welche Personen die Entscheidungen an seiner Stelle treffen dürfen.

Bei einer Vorsorgevollmacht wird ein Vormund ausgewählt, der die Entscheidungen trifft und den Patienten in bestimmten Angelegenheiten vertritt, auch in finanziellen oder behördlichen.

Es empfiehlt sich also, sich früh genug Gedanken zu machen um im Falle des Falles abgesichert zu sein.

 

Woher bekomme ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten und sprechen sie die Dokumente zusammen mit ihm durch. Wichtig ist, dass Maßnahmen konkret benannt werden, das heißt zB bei welcher Erkrankung genau welche Behandlung erfolgen soll. Zudem muss das Dokument deutlich lesbar und von dem Betroffenen unterschrieben sein.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist zudem eine notarielle Beglaubigung nötig, wenn auch Immobiliengeschäfte getätigt werden!

Bewahren Sie die Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort auf und lassen Sie auch die Menschen in Ihrem Umfeld wissen wo die Dokumente im Notfall zu finden sind! So können Sie dafür sorgen dass unangenehme Situationen, die im Extremfall auch über Leben und Tod entscheiden, vermieden werden.

 

Nicht zuletzt bleibt zu hoffen, dass die Gesundheitspolitik in Zukunft die Aufklärung über die Rechte und Möglichkeiten bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stärker in den Fokus rückt, auch Hausärzte sollten entsprechend informiert werden.

 

 

(Simon Rösgen 23.08.2017, Quelle: mit Pressematerial divi.de)

Gliederung der Sozialversicherung

Ein Überblick über die in Österreich bestehende gesetzliche Sozial-Versicherung.

Die Einteilung der Sozialversicherung:

Die Sozialversicherung in Österreich ist im Hauptverband der Sozialversicherungsträger (gegründet 1948) zusammengefasst. Es gibt mehrere grobe Unterscheidungsmerkmale zwischen den einzelnen Krankenkassen, bzw. den Versicherungsanstalten.
Insgesamt gibt es 19 Krankenversicherungsträger, 5 Pensionsversicherungsträger und 4 Unfallversicherungsträger.

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Einen ersten Überblick gewinnt man, wenn man die Sozialversicherung in Sparten unterteilt, so gibt es folgende Versicherungssparten:

  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung

Bei der Unfallversicherung finden sich Angestellte sowie Selbstständige in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in einer gemeinsamen Gruppe, hingegen die Bauern, Eisenbahner und Bergbaumitarbeiter, Notare und öffentlich Bedienstete haben jeweils eigene Institutionen.

Eben diese Berufe haben auch für die Pensionsversicherung und Krankenversicherung eigene Institutionen. Demnach haben Bauern, Eisenbahner und Bergbaumitarbeiter, Notare und öffentlich Bedienstete alle drei Versicherungssparten in eigenen Institutionen zusammen gefasst, nämlich die Sozialversicherungsanstalt für Bauern, die Sozialversicherungsanstalt für Eisenbahn/Bergbau, die Versicherungsanstalt des Notariates und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

Wie ist man als Freiberufler versichert?

In dieser Aufzählung fehlen natürlich viele Tätigkeiten von Freiberuflern wie etwa, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, usw. Diese haben die Möglichkeit sich ausserhalb der gesetzlichen Sozialversicherung, mit Hilfe der Opting-Out-Regel selbst zu versichern. Die Sozialversicherung hält hier ein 40-seitiges PDF-Dokument als „Erstinformation“ online bereit, mit der sich die angesprochenen Berufe selbst informieren können: https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.586913&version=1484831542

Kann man sich jeder selbst versichern?

Wer als Unternehmer einer dieser Berufsgruppen nicht die Zeit für das Studium der gesetzlichen Sozialversicherung hat, ist gut beraten bei einem Berater in Versicherungsangelegenheiten, sprich einem Versicherungsmakler, die Expertise einzuholen. Gleichzeitig kann der Makler auch das beste Angebot für den Unternehmer recherchieren, erklären und abschließen.

In der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sind alle übrigen selbstständig tätigen Personen zusammengefasst. Hier ist sowohl die Pensionsversicherung als auch die Krankenversicherung gebündelt. Natürlich empfiehlt es sich für jeden selbstständigen Unternehmer, unabhängig davon ob er Freiberufler ist oder nicht, in eine zusätzliche Krankenversicherung und Pensionsvorsorge zu investieren.

Die Leistungen der gesetzlichen Anstalten ist leider beschränkt, da der Staatshaushalt nicht unbeschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Der gesetzliche Auftrag lautet frei übersetzt, dass der Versicherte „am Leben erhalten“ werden soll. Dass es hier natürlich eklatante Unterschiede in der Auffassung von Gesetzgeber, Mediziner und den Betroffenen gibt liegt auf der Hand. Daher empfiehlt sich der Abschluss der privaten Vorsorge, um die wirklich notwendigen Maßnahmen auch bezahlt zu bekommen.

Für angestellte Personen gibt es in der Pensionsversicherung und Krankenversicherung noch die Unterteilung zur Pensionsversicherungsanstalt, die für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensions- u. Rentenzahlungen zuständig ist, sowie 9 Gebietskrankenkassen (für jedes Bundesland eine) und 5 Betriebskrankenkassen (neue Betriebskrankenkassen sind nicht mehr zulässig).

  • Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
  • Betriebskrankenkasse Mondi
  • Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
  • Betriebskrankenkasse Zeltweg
  • Betriebskrankenkasse Kapfenberg

Gibt es Gruppenversicherungen auch für Angestellte?

Auch Angestellte können sich neben der gesetzlichen Vorsorge zusätzlich sowohl unfall-, kranken- sowie pensionsversichern. Viele Mitarbeiter wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber eine Gruppenversicherung bietet, mit der man bis zu 20% günstigere Prämien bekommen könnten. Ihr professioneller Versicherungsmakler kann für Sie die Verfügbarkeit einer Gruppenversicherung überprüfen und Ihnen diesen Vorteil verschaffen.
Nicht versichert sein kann viel kosten – Anfragen kostet nichts.

Informationen Gruppenversicherung anfragen

 

Mehrfach-Versicherung in der Kranken-Versicherung

Auszug von der Webseite der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft:

Wann besteht Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung?

Unter dem Begriff „Mehrfachversicherung“ versteht man das Vorliegen mehrerer Pflichtversicherungen nach einem oder auch nach mehreren Gesetzen.

Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung besteht in zwei Fällen: erstens wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres gleichzeitig oder hintereinander mehrere versicherungs­pflichtige Erwerbstätigkeiten ausüben. Zweitens wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres versicherungspflichtige Pensionen beziehungsweise Ruhe-/Versorgungsgenüsse (z. B. Beamtenpensionen) beziehen. Sie können daher nach dem Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), dem Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (also mehrfach) krankenversichert sein.

Beispiel: Ein Gewerbetreibender, der auch einer unselbstständigen Beschäftigung nachgeht, ist nach dem GSVG und nach dem ASVG krankenversichert. 

Bei Mehrfachversicherung kann die sonst im GSVG vorgesehene Mindestbeitragsgrundlage unterschritten werden. Bitte beachten Sie: Das gilt nur für Mehrfachversicherung in Kombination mit dem ASVG und dem B-KUVG. Außerdem ist die Beitragsleistung insgesamt mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Welche Vorteile hat die Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung für Sie?

Sie können bei jedem Versicherungsfall wählen, aus welcher Krankenversicherung Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Einige Geldleistungen aus der Krankenversicherung (z. B. Wochengeld, Krankengeld) können Sie grundsätzlich aus jeder Versicherung beziehen.

Bitte beachten Sie:

Durch den Eintritt der Mehrfachversicherung geht eine zuvor bestandene Geldleistungsberechtigung verloren. Sie können jedoch einen „Optionsantrag“ stellen.

Quelle: Webseite www.svagw.at

Sie sind Geldleister oder Sachleister?

Wenn Sie höhere Leistung für sich und Ihre Familie bevorzugen, lassen Sie sich von unseren Experten die beste Variante zeigen.

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Sozial-Versicherung teurer aber dafür weniger Leistung

Im Nationalrat wurde der Rechnungshofbericht zu den Krankenkassen diskutiert. Es gebe viele ausgezeichnete Bereiche und die Sozialversicherung sei mit ihrer Kostenstruktur sehr günstig, dennoch gibt Mängel, die unbedingt behoben gehörten.

Wobei sich alle einig sind, dass bei der Krankenversicherung Leistungs-Harmonisierungen notwendig sind.

Das klingt wohl aufs Erste sehr positiv, doch aufgrund der bisher erfolglosen Sanierungsversuche der Krankenversicherung, stellt sich die Frage, auf welches Niveau sollen die Leistungen der Versicherten „harmonisiert“ werden. Sollen die niedrigen Leistungen auf die höheren angehoben werden? Sollen die hohen Leistungen verringert werden, oder sollen die Leistungen dem Mittelmaß angepasst werden?

Auch die Gleichbehandlung bei der Vergabe von Kuren ist ein Thema, das Parteienvertreter unbedingt angepasst sehen möchten, denn es könne nicht sein, dass Menschen auf Kur geschickt würden, die gar nicht wollen und andere, die eine Kur aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch nehmen möchten diese nicht erhalten. Die Genehmigungen von Kuren seien nicht nachvollziehbar, heißt es.

Der Rechnungshof forderte die Krankenkassen in seinem Bericht auf „professionell“ zu werden. Er forderte konkret die Festlegung von Zielen, die Einhaltung von Standards, Kontrollmaßnahmen und Evaluierungen. Allesamt Punkt, die bei privaten Krankenversicherungen längst Standard ist. Jeder Versicherer hat sich an die vorgegebenen Compliance-Richtlinien zu halten.

Private Krankenversicherer haben strukturierte Finanzplanung, gesetzliche Krankenkassen nur mangelhaft.

Die Rechnungsprüfer kritisierten bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen die Prognosen der vorläufigen Erfolgsrechnungen als mangelhaft. Mit umfasst waren Ziele, Ausgaben für die Gesundheitsreform und die mißlungene allgemeine Sanierung trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund.

Als Lösungsvorschläge wurden folgende Punkte thematisiert;

  • höhere Beiträge von den Versicherten
  • weniger Leistung für die Versicherten
  • Angleichung der Tarifsysteme der verschiedenen Sozialversicherungen
  • Nachhaltige Sanierung
  • Einschränkung der Zusatzpensionen von Mitarbeitern der Sozialversicherungen

Ganz oben auf der Liste der politischen Verbesserungsvorschläge stehen wirksame Nachteile für alle Versicherten, nämlich höher Kosten für die Sozialversicherung, sprich ein geringerer Nettolohn, weil mehr vom Bruttolohn für die Krankenversicherung abgezogen werden müsste,

und dazu noch weniger Leistung für erkrankte Versicherte. Wie sich das auswirken kann, da Patienten ohnehin nur mehr mit dem mindestens erforderlichen Aufwand gepflegt und zur Gesundung behandelt werden, darüber kann spekuliert werden. Noch längere Wartezeiten für spezielle Untersuchungen (MR, CT) und Zuweisungen zu Fachärzten mit Kassenverträgen könnte eine weitere Folge sein.

Die Erhöhung der Rezeptgebühr bei Apotheken wurde in Kontext mit den staatlichen Krankenversicherern nicht angesprochen, ist aber eine logische Konsequenz zur Geldbeschaffung für den Staat auf Kosten der eigentlich versicherten Bürger.

Spätestens hier sollte jedem klar sein, dass die gesetzlichen Krankenversicherung  nicht ausreichen wird um eine persönliche optimale Absicherung zu schaffen, sondern, dass das System der staatlichen Sozialversicherungen obendrein auf wackeligen und veränderlichen Beinen steht.

Wer für sich und seine Familie lieber auf Nummer sicher gehen will, der sorgt selbst für die beste Absicherung mit einer privaten Krankenversicherung. Lassen Sie sich von unseren Experten die optimale Lösung mit den besten Leistungen zeigen. Sparen Sie die Zeit für online Recherche, denn um die Leistungen zu vergleichen, muss man auch die Lücken der Sozialversicherungen kennen.

Kontaktieren Sie hier den Profi für private Krankenversicherungen

 

Quelle: Presseaussendung APA OTS0002 vom 29.06.2017 -Nationalrat-widmet-sich Rechnungshofagenden

Gesetzliche Kranken-Versicherung leistet weniger

In Österreich konnten sich die Bürger immer auf ein sehr gutes Mindestmaß an Versorgung auf dem Gesundheitssektor verlassen. Besuche beim praktischen Arzt, Überweisungen und Untersuchungen, sowie Medikamente auf Rezept, waren für Angestellte und Arbeiter, abgesehen von der Rezeptgebühr, stets kostenfrei. Immerhin wird einem dafür vom Brutto-Gehalt auch eine beträchtliche Summe für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen.

Selbstständige haben auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Kosten, da sie Selbstbehalte zahlen müssen.

Das aktuelle System sieht vor, dass die monatlichen Abgaben von Gehältern und Einnahmen der BürgerInnen zur laufenden Versorgung der erkrankten BürgerInnen verwendet werden. Diese Rechnung gleicht sich aus, wenn genügend „gesunde“ BürgerInnen in das System einzahlen und die Kosten für die erkrankten BürgerInnen daraus bezahlt werden können.
Nicht berücksichtigt wird offenbar, dass die Behandlungskosten immer besser und daher auch teurer werden, ebenso wie bestimmte Medikamente, z.B. zur Krebsbehandlung, welche sehr teuer sind, steigen stetig bei den Kosten.

Steht das öffentliche/gesetzliche Gesundheitssystem auf der Kippe?

Kärnten hat nun Mitte Juni 2017 mit einem Beschluss eine Richtung eingeschlagen, die jeden Einwohner besorgt machen sollte.
Die Landesregierung hat einen Zielsteuerungs-Vertrag beschlossen, aber dabei vergessen offenzulegen welche Nachteile sich durch diese Kosteneinsparung für die PatientInnen ergeben.

Betroffen sind die Ausgaben von Krankenkassen und Spitäler. Die jährlich geplanten Steigerungen für Patienten-Behandlungen von 3,6 % wurden um mehr als 10 % auf nunmehr 3,2 % reduziert.
Es jedoch davon auszugehen, dass in einer immer älter werdenden Gesellschaft, das heißt die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt, die Kosten dafür und für den medizinischen Fortschritt jährlich um 5 % steigen. Zwar können mit der Reduktion EUR 400 Million eingespart werden, jedoch steigt die Lücke zur optimalen Versorgung der ÖsterreicherInnen auf EUR 1,2 Milliarden.
Gerade für moderne Medikamente, die aufgrund der Forschung in onkologischen Bereich (Krebsforschung) natürlich mehr Kosten verursachen, sollte genügend Kapital zur Verfügung stehen. Wenn sich das laufend für alle Österreicher fortsetzt, ist die medizinische Versorgung, bzw. die Gesundheit in Österreich eine Preisfrage.

Gesundheit kann man sich kaufen

Im Hinblick auf diese Entwicklung, die man durchaus als negativ für das österreichische Gesundheitswesen bezeichnen kann, ist die private Vorsorge durch eine private Krankenversicherung immer wesentlicher um die persönliche Gesundheit und die der eigenen Familie zu schützen.

Sie möchten sich persönlich über Ihre Gesundheitsvorsorge informieren lassen:


Informations-Pflichten bei Krankenversicherungen gut

Eine Schwerpunktprüfung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ergeben, dass die 8 österreichischen privaten Krankenversicherer ihren Informationspflichten korrekt nachkommen. Bei den in Österreich tätigen Krankenversicherungen wurde jeweils der bestverkaufte Tarif unter die Lupe genommen und auf die seit 1. Jänner 2016 geltenden Regeln der Informationspflichten-Verordnung hin überprüft.
Mit den Erkenntnissen dieser Überprüfung wurde für die Versicherer ein Leitfaden nach dem Prinzip des Best-Practice erstellt, der künftige Fehlerquellen im Bereich des gesetzlichen Widerspruchsrechts und der Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre vermieden werden.

Versicherungs-Vergleiche sind seriös nur durch kompetente Fachleute möglich. Allgemeine und vor allem besondere Versicherungsbedingungen bergen mögliche Fehlerquelle für Fehlentscheidungen durch Konsumenten, für die der Konsument selbst verantwortlich ist. Versicherungsmakler sind verpflichtet das jeweils beste Produkt für den Kunden anzubieten. Für Fehler haftet der Versicherungsmakler.

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