Direkt-Verrechnung auch bei Privat-Arzt

Nichts mehr zahlen beim Wahlarzt…

Wer sich privat bei einem sogenannten Wahlarzt bzw. Privatarzt behandeln lassen möchte, muss diese Leistung selbst bezahlen. Zumindest muss man das Honorar des Arztes vorab zahlen und kann dann versuchen einen verschwindend geringen Teil davon wieder von seinem gesetzlichen Sozialversicherungsträger (GKK, SVA, BVA usw.) zurückzufordern.

Klingt kompliziert, ist es auch. Trotz der immer moderner werdenden Webseiten der Sozialversicherungen und den einfachen Möglichkeiten über Handy solche Rechnungen bzw. Honorare einzureichen, weiß man selten vor dem Arztbesuch wieviel einem danach wohl ersetzt werden wird.

Selbst wer eine private Zusatz-Krankenversicherung hat muss zuerst das Honorar des Privatarztes bezahlen und kann danach die Kosten geltend machen. Natürlich erhält man mit einer zusätzlichen Krankenversicherung zwischen 80 % und sogar 100% der Kosten des Wahlarztes refundiert. Doch der etwas umständliche Vorgang der finanziellen Vorleistung bleibt.

Dies soll sich nun künftig ändern:

Was bei der Sonderklasse-Versicherung (stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus) schon längst üblich ist, nämlich die sogenannte Direktverrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherung, soll nun auch für den sogenannten „ambulanten Tarif“ gelten. Jener Tarif, der für Zusatzleistungen bei Privatärzten und Heilbehelfen zuständig ist.

Direkt-Verrechnung zwischen Arzt und Versicherer

Die Direkt-Verrechnung bei Privatärzten würde eine Neuerung in der Versicherungslandschaft darstellen, da bisher noch kein Versicherer diese Möglichkeit angeboten hat. Dafür ist es notwendig, dass Wahlärzte, die ihren Patienten diesen Vorteil ermöglichen möchten, mit dem Versicherer eine Vereinbarung über die Direkt-Verrechnung treffen.

Es ist absehbar, dass früher oder später solche Vereinbarungen Standard werden. Gerade für Ärzte-Zentren und Gemeinschafts-Ordinationen kann das auch eine Einsparung in der Administration, wenn die Praxis-Gehilfen nicht mehr mit der Ausstellung von Honoraren und dem Kassieren von Bargeld beschäftigt sind und nicht mehr die Bankomat-Karte benötigen und Belege ausdrucken müssen.

Digitalisierung medizinischer LeistungenHier ergibt sich ein weiteres Feld, auf dem die Digitalisierung einen Vorteil für Patient und Arzt ermöglicht. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Wer privat versichert ist und den ambulanten Tarif eingeschlossen hat, wird künftig auch ohne Geld zum Privatarzt gehen können.

Online-Angebot

Aber nicht nur das Arzt-Honorar fällt unter die Digitalisierung. Auch Angebote für private Krankenversicherungen können schnell und unkompliziert über diese Plattform angefordert werden.

Einfach das Anfrage-Formular ausfüllen und das persönliche Angebot erhalten.